Darf Auto behalten

Raser mit 157 km/h erwischt – mit Tochter am Rücksitz

Ein Oberösterreicher wurde auf einer Landstraße mit 157 km/h erwischt. Sein Schein ist weg, das Auto darf der Mann aber behalten.  

Oberösterreich Heute
Raser mit 157 km/h erwischt – mit Tochter am Rücksitz
Die Polizei erwischte einen Raser mit 157 km/h auf der Landstraße. Dort sind eigentlich 100 km/h erlaubt. Das Foto zeigt eine andere Polizeikontrolle vor kurzem im Innviertel.
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Nächster Fall von Raser-Wahnsinn in Oberösterreich. Ein Mann fuhr auf einer normalen Landstraße in der Hunderter-Zone sagenhafte 157 km/h. Weil er ein anderes Auto überholen wollte. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Mann seine kleine Tochter am Rücksitz hatte. Dem Mann wurde sofort der Führerschein abgenommen, er wurde zudem angezeigt. 

Wäre der Raser noch ein bisschen schneller gefahren, hätte er womöglich sogar sein Auto verloren: Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen seit 1. März möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen

Definitiv einkassiert wird es aber erst per Behördenentscheid, wenn...

➤ dem Lenker in den letzten vier Jahren wegen einschlägiger Vergehen schon einmal der Führerschein entzogen wurde, oder...

➤ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h im Ortsgebiet, bzw. 90 km/h außerhalb überschritten wurde.

So begründet Gewessler-Ministerium die Beschlagnahme
Beschlagnahme und Verfall sind grundsätzlich im Verwaltungsstrafgesetz geregelt. In der Regel sind diese Maßnahmen allerdings hinsichtlich per se gefährlicher oder verbotener Sachen oder eines durch verpönte Mittel erzielten vermögenswerten Vorteils vorgesehen.
Während dies in den hier betroffenen Fällen nicht von vornherein auf Fahrzeuge generell zutrifft, so steht doch neben den spezial- und generalpräventiven Gründen für Beschlagnahme und Verfall die Sicherungsmaßnahme dieser Mittel im Vordergrund.
Insbesondere ist bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Gefährdungspotential so hoch, dass das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden kann. Daher kann damit eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer verbunden sein. Quelle: oesterreich.gv.at

In Wien hat es bereits einen Fall gegeben. Ein 28-jähriger "Bleifuß" musste seinen Pkw, einen VW Scirocco, abgeben. Der junge Mann soll am vergangenen Wochenende zu nächtlicher Stunde am Hernalser Gürtel im Wiener Bezirk Josefstadt dabei mit bis zu satten 114 km/h unterwegs gewesen sein. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt.

Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, erfolgte auch die vorläufige Beschlagnahmung des Wagens.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann in Oberösterreich wurde mit 157 km/h im Ortsgebiet erwischt, verlor seinen Führerschein, darf sein Auto aber vorläufig behalten
    • Ähnliche Fälle gab es bereits in Wien, wo ein 28-jähriger Mann seinen VW Scirocco aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet vorläufig abgeben musste
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    red
    Akt.