Droht Samra jetzt Häfn?
Rapper hält mitten in Tunnel, um für Fotos zu posieren
Am Samstag sollte der Deutschrapper in Wien auftreten. Doch jetzt hat die Schweizer Polizei Ermittlungen gegen Samra eingeleitet.
Seine Fans haben es dem Rapper Samra auf Instagram prophezeit: Sein Fotoshooting im Zürcher Uetlibergtunnel könnte teuer werden. Dort hat er kürzlich ein Foto von sich gepostet, wie er auf der rechten Fahrbahn vor seinem Maybach (!) steht. Die Kantonspolizei hat Ermittlungen eingeleitet. An Samra könnte nun ein Exempel statuiert werden, wie Rechtsexperten schätzen.
"Ihm droht eine hohe Strafe, damit niemand sonst auf die Idee kommt, ein solches Poserfoto auf der Autobahn zu schießen", sagte etwa Matthias Fricker von Fricker Füllemann Rechtsanwälte zu "20 Minuten". "Gerichte behandeln solche Fälle nicht mehr als Kavaliersdelikte, sie sind sanktionswilliger geworden", ergänzt der Zürcher Rechtsanwalt Hans Giger.
Muss Rapper ins Gefängnis?
Das Anhalten im Autobahntunnel dürfte als schwere Verkehrsregelverletzung qualifiziert werden. Damit habe der Rap-Shootingstar provoziert, dass ein anderes Fahrzeug in seins kracht und damit Dritte gefährdet. "Gegen ihn könnte dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden", sagt Rechtsanwalt Fricker.
Weil er für das Foto aus dem Auto gestiegen ist, droht ihm zusätzlicher Ärger. Zwar ist Selbstgefährdung straflos und die Autobahn zu betreten zieht normalerweise bloß eine Ordnungsbusse von 20 Franken (etwa 21 Euro) nach sich. Doch im Notfall wäre Samra kaum rechtzeitig zurück am Steuer gewesen, um anderen Fahrzeugen auszuweichen. "Das wird ziemlich sicher strafschärfend berücksichtigt."
Führerschein in Gefahr, Konzert nicht
Der Berliner Rapper spielte am Dienstag ein Konzert in Zürich und hat inzwischen die Schweiz verlassen. Er tourt in den nächsten Tagen weiter durch Stuttgart, Berlin und Wien (am Samstag live im Hallmann Dome).
Aber selbst wenn der Deutsche noch im Land wäre, könnten ihm die Schweizer Behörden den Führerschein nicht entziehen. Möglich wäre es aber, den Ausweis auf dem eigenen Staatsgebiet abzuerkennen. "Erfolgt zudem eine Meldung an die deutschen Straßenverkehrsbehörden, könnten diese den Ausweis wegen Zweifeln an der charakterlichen Fahreignung entziehen", erklärt Rechtsanwalt Fricker.
Dann müsste sich Samra beispielsweise in psychologischen Abklärungen beweisen und Fahrkurse besuchen. Dass der Deutschrapper in der Schweiz eine Haftstrafe antreten muss, halten beide Experten für unrealistisch. "Wahrscheinlicher wird eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen, plus Bußgeld und die Verrechnung der Gerichtskosten", sagt Fricker.
Kollege Giger würde Samra raten, sich bei einer allfälligen Gerichtsverhandlung einsichtig zu zeigen und sein Fehlverhalten einzugestehen. "Denn die Entscheidung der Strafe hängt im Wesentlichen von der Überzeugung des Richters über die Motive der Tat und die Prognose der künftigen Verhaltensmuster des Täters ab."
Samras Management hat auf eine Anfrage für eine Stellungnahme nicht reagiert.