Höchstgericht-Entscheidung
Pumpgun weg – keine Waffen mehr für Schönbrunn-Chef
Seit über drei Jahren kämpft der Direktor des Schönbrunner Tiergartens um schwere Waffen, um notfalls "schussfeste Tiere" erlegen zu können.
Das Verhältnis von Schönbrunns Zoo-Direktor Stephan Hering-Hagenbeck zu seinen geliebten Tieren sorgte schon mehrmals für Schlagzeilen. Erst wollte er ihnen die Namen nehmen, dann – sollten sie mal ausbüxen – eigenhändig mit der Pumpgun erlegen.
Am 23. März 2021 beantragte er deswegen bei der Wiener Polizei einen Waffenpass sowie eine Ausnahmegenehmigung zum Führen einer Flinte mit Vorderschaftrepetiersystem, gemeinhin als "Pumpgun" bekannt. Auch eine 44er-Magnum, bekannt aus "Dirty Harry", sollte Teil seines Tiergarten-Arsenals werden. Und warum? "Dirty Hering" fürchtete eine "vorsätzliche Tierbefreiung durch Tierrechtsaktivisten" und wollte im Ernstfall schnell einschreiten, erläuterte er im Mai bei einer Stellungnahme.
Die Polizei wiederum schmetterte den Antrag im September 2022 ab: "Die Abwehr von gefährlichen Angriffen liegt grundsätzlich bei den Sicherheitsbehörden und der Sicherheitsexekutive." Man fürchtete darüber hinaus eine "erhebliche Gefährdung Unbeteiligter".
Pumpgun im März doch bewilligt
Ein Vorwurf, den der Tiergarten-Chef wiederum nicht gelten lassen wollte. Er legte Beschwerde beim Wiener Verwaltungsgericht ein, es kam zur mündlichen Verhandlung. Dort erläuterte er, dass übliche Waffen einfach zu schwach seien, um etwa Löwen, Leoparden, Elefanten und Bären zu stoppen. Zudem kritisierte er die ihm zu lange Reaktionszeit beim Terroranschlag in Wien (tatsächlich wurde der Attentäter bereits nach neun Minuten neutralisiert).
Das Verwaltungsgericht ließ sich tatsächlich davon überzeugen. Hering-Hagenbeck wurden die gewünschten Waffen "rechtskräftig bewilligt", freute sich der Zoo im März 2024. Damit schien die Pumpgun-Posse abgeschlossen.
Doch die Wiener Landespolizeidirektion gab sich nicht geschlagen. Sie legte Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Nur wenig später sollte die Causa nun um ein weiteres, kurioses Kapitel reicher sein, wie die "Kronen Zeitung" zuerst berichtete.
Urteil aufgehoben
Was die Pumpgun betrifft, so hat die Wiener Polizei gar nicht über deren Bewilligung entschieden. Sie lehnte schon den Antrag auf eine herkömmliche Waffe der Kategorie B ab, ging deswegen davon aus, dass gar kein Antrag für die Schrotflinte der Kategorie A mehr vorlag. Das hatte zur Folge, dass das Verwaltungsgericht eigentlich gar nicht darüber entscheiden konnte. Der VwGH hob daher die Erteilung des Waffenpasses für eine "Pumpgun" wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts auf.
Eine Schelte gab es vom Höchstgericht auch für den "normalen" Waffenpass. Das Verwaltungsgericht genehmigte diesen auf Basis der Genehmigung für die Pumpgun, allerdings wären die beiden Waffenarten getrennt und in anderer Reihenfolge zu beurteilen gewesen. In Sachen Waffenpass B reichen "bloße Vermutungen oder Befürchtungen" bei der Begründung etwa nicht aus, es brauche eine ausreichende Darlegung von Bedarf und besonderer Gefahrenlage.
"Mit diesen Vorgaben für die Erteilung eines Waffenpasses hat sich das Verwaltungsgericht jedoch nicht ausreichend auseinandergesetzt, weshalb der VwGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch hinsichtlich der Schusswaffe der Kategorie B (und damit im Ergebnis die gesamte Entscheidung) aufhob."
Neuverhandlung im Herbst
Viele haben es jetzt schon geahnt; Auch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Entscheidung geht an das Verwaltungsgericht zurück. Im Herbst wird die Neuauflage starten, kündigt Beatrix Hornschall, Vizepräsidentin des Wiener Verwaltungsgerichts, gegenüber der "Krone" an. Und: Weil das Urteil bis dahin als aufgehoben gilt, darf Hering-Hagenbeck die Waffen nicht mehr haben.