Strenge Auflagen für Halterin
Problemhund beißt Kleinkind und arbeitslose Putzfrau
Ein Hund ging auf ein Kleinkind und eine Jobbewerberin los. Die Halterin zeigt sich nicht einsichtig. Das Gericht hat jetzt ein Machtwort gesprochen.
Nach dem tragischen Fall "Elmo" mit einem Todesopfer reagierte die Politik. Das Land Oberösterreich brachte ein neues Hundehaltegesetz auf den Weg. Am 1. Dezember trat es in Kraft. Es bringt eine Reihe von Verschärfungen mit sich, vor allem für auffällige Vierbeiner.
Was müssen Besitzer jetzt beachten? Haben sie große Hunde, müssen sie neben einem Praxistest eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Dabei wird vor qualifizierten Trainern das Verhalten in Situationen wie Menschenansammlungen erprobt.
Putzfrau von Hund gebissen
Jetzt hat die neue Regelung zum ersten Mal gegriffen: Anfang Juli wollte sich eine Frau im Bezirk Linz-Land um eine Stelle als Reinigungskraft bewerben. Als sie die Türe zum Vorstellungsgespräch öffnete, wurde die 48-Jährige von einer Dogge attackiert und schwer verletzt. Zusätzlich tragisch: Der Vierbeiner hatte zuvor schon ein Kleinkind gebissen.
Der Magistrat Linz erteilte danach strenge Auflagen: etwa der Nachweis, ein Training absolviert zu haben und der Leinen- und Maulkorbpflicht nachzukommen. Die Halterin wehrte sich mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht gegen den Bescheid.
Ihrer Meinung nach habe die Reaktion des Opfers dazu beigetragen, dass der Hund aggressiv geworden sei. Es habe die Verletzungen "selbst verschuldet", so die Frau.
Aus Sicht des Gerichts war die Beschwerde unbegründet. Es argumentierte, dass der Hund als "auffällig" gilt, da es bei beiden Vorfällen zu Verletzungen gekommen ist. Außerdem seien die Maßnahmen zu Recht verhängt worden.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich trat am 1.
- Dezember in Kraft und bringt strengere Auflagen für große und auffällige Hunde mit sich, darunter eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung und Leinen- sowie Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
- Ein Gericht entschied kürzlich, dass die Beschwerde einer Hundehalterin, deren Hund zwei Personen schwer verletzt hatte, unbegründet ist und die strengen Auflagen gerechtfertigt sind.