Bei Transporten
"Privatgrund" – immer mehr Anzeigen gegen Rettungsautos
In Salzburg gibt es immer mehr Anzeigen gegen Rot-Kreuz-Autos, wenn diese bei Einsätzen auf privaten Flächen halten oder parken.
Es passt gewissermaßen zum Ruf der Salzburger Stadtbevölkerung. Das Rote Kreuz berichtet dort von vermehrten Anzeigen gegen seine Mitarbeiter, wenn diese beim Transport verletzter oder kranker Menschen auf privaten Flächen halten bzw. parken.
Großes Problem
Sprecherin Roberta Thanner weist im ORF Salzburg auf dieses bedenkliche gesellschaftliche System der Besitzstörungs-Anzeigen gegen klar erkennbare Rettungsfahrzeuge hin. Bei Notfällen mit Blaulicht dürfe der Lenker zwar sein Fahrzeug überall hinstellen, bei Krankentransporten ist das aber anders.
Wegen der eingeschränkten Mobilität der Patienten und der dichten Verbauung führt hier die Parkplatzsuche oft zu Problemen. Wird das Rot-Kreuz-Fahrzeug jedoch auf Privatgrund abgestellt, um Menschen ins Krankenhaus oder wieder nach Hause zu führen, passt das vielen Grundbesitzern offenbar nicht.
Lenker müssen zahlen
Doppelt bitter: Die Anzeige erhält in solchen Fällen der Fahrer persönlich, der auch privat etwaige Strafen zahlen muss. Das Rote Kreuz schickt deswegen derzeit Dienstinformationen aus, mit dem Hinweis, auf reguläre Parkplätze zu achten.
Nur in einzelnen Fällen übernimmt das Rote Kreuz die Strafen, und zwar dann, wenn eine Prüfung ergibt, dass den Fahrer kein Verschulden trifft. Ansonsten muss dieser hoffen, dass die Anzeige zurückgezogen oder der Betrag verringert wird.