Urteil

Pool-Liegen immer reserviert – Geld zurück für Urlauber

Der Hotel-Betreiber unternahm nichts dagegen, dass die Liegen am Pool dauernd belegt waren. Ein Urlauber klagte und bekommt nun Geld zurück.

Newsdesk Heute
Pool-Liegen immer reserviert – Geld zurück für Urlauber
Die besten Plätze mit einem Handtuch reservieren? Unternimmt das Hotel nichts dagegen, könnte es Geld zurück geben.
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Es ist eine ur-deutsche Eigenschaft, von der aber auch das österreichische Volkstum nicht verschont ist: Das Liegen-Reservieren. Ob in der Therme, im Freibad, am Strand oder Hotel-Pool im Urlaub – kaum wird geöffnet, stehen schon die ersten bereit, um sich die besten Plätze mit einem Handtuch zu reservieren und danach noch in Ruhe Frühstücken gehen.

Wer zu langsam ist, hat eben Pech gehabt. Das dachte man zumindest bisher. Denn nun hat ein Griechenland-Urlauber vom Amtsgericht Hannover eine nicht unerhebliche Summe von 322,77 Euro zugesprochen bekommen. Er war einer derer, die das Nachsehen hatten.

Mangel

Teil seiner 5.260 Euro teuren Familien-Pauschalreise auf Rhodos war eben die Hotel-Anlage mit sechs Swimming-Pools und 500 Liegen. Diese habe er aber überwiegend nicht nutzen können, weil sie dauernd ausreserviert waren. Eigentlich sahen die Hotel-Regeln vor, dass das nur 30 Minuten lang erlaubt sei. Unternommen haben die Angestellten dagegen allerdings nichts.

So klagte der Urlauber aus Sachsen auf Feststellung eines Reisemangels und forderte 798 Euro zurück – teilweise mit Erfolg. "Eine Pauschalreise könne mangelhaft sein, wenn der Veranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn Reisegäste Poolliegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen", hieß es in der Begründung des Gerichts, über die "Spiegel Online" berichtet.

15 Prozent Nachlass

Nicht für den Standpunkt der Hotelanlage sprach auch, dass deren Betreiber lediglich von einem friedlichen Wettrennen um die Liegen sprach, bei dem der Gast eben das Nachsehen hatte. Das Gericht gewährte deswegen eine Reisepreisminderung von 15 Prozent pro Tag ab der erstmalige Rüge des Urlaubers. Noch könnte der Reiseveranstalter Beschwerde einlegen, das Urteil ist nochnicht rechtskräftig. 

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