Bekannte sich schuldig
Polizistin (33) bricht vor Gericht in Tränen aus
Nach einem Alko-Unfall, bei dem sie und ihre Tochter verletzt wurden, stand eine Polizistin nun vor Gericht. Dort zeigte sie tränenreich Reue.
Eine süffige Weinverkostung sorgt bei einer Steirerin auch nach zwei Monaten für einen anhaltenden Brummschädel. Die 33-jährige Polizistin hatte am 17. März mit den Nachbarn ihrer Eltern edle Tropfen degustiert. Eine Ausnahme, betonte ihr Anwalt nun laut "Kleine Zeitung" vor dem Bezirksgericht.
An jenem Tag habe sie jedenfalls die Zeit aus den Augen verloren und vergessen, dass sie noch ihre Tochter vom Kellnerieren in einem Lokal abholen musste. Als sie das bemerkte, soll sie erschrocken ins Auto gesprungen sein, um ihr Kind abzuholen.
Bekenntnis
Dabei hatte sie allerdings schon ordentlich getankt – weit mehr als die Polizei erlaubt. Mit 1,1 Promille im Blut steuerte die Polizistin ihren Audi gegen das Geländer einer Unterführung. "Heute" berichtete:
Der erst wenige Monate alte Wagen war ein Totalschaden, Mutter und Tochter wurden dabei verletzt. Die Landespolizeidirektion Steiermark sprach eine vorläufige Suspendierung aus, jetzt folgte in Leibnitz die Gerichtsverhandlung wegen ihres fahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehr.
Alko-Crash in Lebring – Lenkerin ist Polizistin
Tränen flossen über ihr Gesicht, als sich die 33-Jährige vor Bezirksrichter Martin Teppan schuldig bekannte. "Ich kann nicht erklären, wie das passiert ist. Ich verstehe es selbst nicht. Normal bin ich immer die, die alle abholt, wenn etwas getrunken worden ist", wird die Angeklagte durch die "Kleine Zeitung" zitiert. Sie beteuerte, nie wieder ein Auto nach Alkoholeinfluss auch nur angreifen zu wollen.
Urteil
Richter Teppan schärfte nach: "Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit wissen Sie, was alles noch hätte passieren können". Zudem habe sie dem Ansehen der Polizei mit ihrem Tun schwer geschadet, so die anklagende Staatsanwaltschaft. Mildernd wirkte auf den folgenden Schuldspruch, dass die Steierin bis dato völlig unbescholten gewesen war. Sie wurde schließlich, nicht rechtskräftig, zu 120 Tagsätzen zu 9 Euro – summiert 1.080 Euro – verurteilt.
Wie es mit ihrem Polizei-Job weitergeht, ist noch unklar. Das Disziplinarverfahren ist laut "Kleine" noch anhängig.