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Polizisten "Oida" genannt: LASK-Fan machte sich stra...

Heute Redaktion
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Bild: GEPA pictures/ Matthias Hauer

Weil ein LASK-Fan beim Linzer Derby gegen Blau-Weiß-Linz am 29. Juli im Paschinger Waldstadion einen Polizisten mit "Oida" ansprach, wurde er zu 100 Euro verurteilt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht bestätigte den Schuldspruch am Freitag, ließ dann aber bei der Strafe Milde walten.

Weil ein LASK-Fan beim Linzer Derby gegen Blau-Weiß-Linz am 29. Juli im Paschinger Waldstadion einen Polizisten mit "Oida" ansprach, wurde er zu 100 Euro verurteilt. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht bestätigte den Schuldspruch am Freitag, ließ dann aber bei der Strafe Milde walten.

Der Beschuldigte befand sich am 29. Juli 2016 wegen eines aufrechten Stadionverbotes mit einigen Freunden außerhalb des Stadions. Er hatte vor dem Spiel ein Plakat mit der Aufschrift "Sektion Stadionverbot" über ein Werbeplakat gehängt. Da nach Ansicht der Polizei durch das Plakat die Stimmung unnötig aufgeheizt wurde, forderten Beamte die Fangruppe auf, es abzunehmen.

Gezerre um Plakat

Schließlich riss ein Beamter das Plakat herunter, der Beschuldigte packte dieses auf der anderen Seite und zerrte daran. "Lassen Sie das los, Oida", sagte daraufhin der Fan zum Polizisten und wiederholt das Wort "Oida" mehrmals. Deshalb wurde der Mann von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zu einer Geldstrafe in der Höhe von 100 Euro verdonnert. Die Begründung lautete, er habe den öffentlichen Anstand durch die abschätzige Äußerung verletzt.

Der Fußballfan erhob Beschwerde und forderte die Aufhebung des Straferkenntnisses. Doch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigte das Erkenntnis.

"Oida" stamme aus dem Wienerischen und sei ein Synonym für "Hawara". "Bezogen auf die Amtshandlung wird das Einschreiten nicht ernst genommen und ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung seiner Aufgaben der Lächerlichkeit preisgegeben", heißt es in der Entscheidung. Nachsatz: "Polizeibeamte sind keine Hawara."

Wortwahl war im Kontext "nicht tolerabel"

Entscheidend bei solchen Fällen sei der jeweilige Kontext. "Im vorliegenden Zusammenhang war die getroffene Wortwahl des Fußballfans gegenüber dem Polizeibeamten nicht tolerabel und stellte daher eine Verletzung des öffentlichen Anstands dar", heißt es in einer Mitteilung des Landesverwaltungsgerichts.

Allerdings ließ das Gericht auch Milde walten. Aufgrund der "im vorliegenden Fall geringen Intensität der Beeinträchtigung sowie des geringen Verschuldens" wurde die Geldstrafe in eine Verwarnung umgewandelt.

Die Polizei Oberösterreich reagierte auf die Erkenntnis: "Irgendwie san olle verwirrt, Oida. Am End passt Urteil owa wieda, Oida! Übertretung ja, Strafe nein! Friede, Freude, #Linzertorte".

 

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— POLIZEI OÖ (@LPDooe)