"War dumm"
Polizist besorgte Freundin Joints, ist weiter im Dienst
Ein Gruppeninspektor hatte von einem Kollegen zwei vorgefertigte Joints erhalten und seiner Freundin weitergegeben. Im Fall gab es jetzt ein Urteil.
Dieser Hüter des Gesetzes drückte bei sich selbst offenbar ein Auge zu: Wie nun aus einem öffentlichen Urteil der Bundesdisziplinarbehörde vom 4. März herauskommt, soll ein Gruppeninspektor der Polizei seiner Freundin illegale Drogen überlassen haben. Anfang des Jahres 2022 soll der Mann von einem Kollegen der gleichen Dienststelle zwei vorgerollte Joints bekommen haben.
Polizist bereut: "Mein Handeln war dumm"
Da die Freundin angeblich am "Restless Legs-Syndrom" erkrankt sei, habe er sie ihr gegeben, damit sie besser schlafen könne. Bei der mündlichen Verhandlung bereute der Beamte sein vorsätzliches Vergehen reumütig. "Mein Handeln war dumm. Ich würde so etwas auch nie wieder machen", beteuerte er. Die ganze Sache tue ihm sehr leid.
Da der Mann ansonsten unbescholten war und die Disziplinarkommission davon ausgeht, dass es sich bei ihm um ein "einmaliges Vergehen" handelte, kam der Beamte mit einer vergleichsweise milden Strafe davon: 600 Euro Geldbuße, plus 60 Euro für das Verfahren – rechtskräftig.
Mit seinem Verhalten habe er gegen § 43 Abs 2 BDG verstoßen, wonach Beamte darauf Bedacht zu nehmen haben, "dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt."
Der strafrechtliche Teil der Causa soll übrigens auch bereits rechtskräftig abgehandelt sein. Fest steht: Für den Polizisten gibt es ansonsten keine Konsequenzen. Er ist weiterhin im uniformierten Dienst und als Gruppeninspektor im Einsatz.