Ermittlungsstelle zieht Bilanz

Polizeigewalt im Visier: 393 Beschwerden, zwei Anklagen

Seit Jahresbeginn ist die Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt aktiv und hat 393 Beschwerden wegen möglicher Misshandlungen erhalten.

Österreich Heute
Polizeigewalt im Visier: 393 Beschwerden, zwei Anklagen
393 Misshandlungsvorwürfe sind bisher bei der Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt eingelangt. (Symbolbild)
Getty Images

Seit Beginn des Jahres ist die neu eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt aktiv. Bislang wurden in zwei Verfahren Anklagen erhoben, während insgesamt 393 Beschwerden über Misshandlungen eingegangen sind. Zusätzlich werden auch Vorfälle untersucht, in denen Polizeibeamte Waffengebrauch anwendeten, sowohl mit als auch ohne tödliche Folgen.

Aus den bisherigen Ermittlungen sind bereits 261 Fälle abgeschlossen, wie das Innenministerium der APA mitteilte. Aktuell befinden sich noch 158 Verfahren in Bearbeitung. Laut Innenministerium stellte sich der Großteil der Vorwürfe nach eingehender Prüfung als unbegründet heraus. In 150 Fällen wurde kein Verfahren eingeleitet, und in 109 Fällen kam es zu einer Einstellung durch die Justiz.

Zwei Anklagen: Ein Fall vor Gericht

Von den zwei Anklagen wurde ein Verfahren am 18. Dezember in Innsbruck durch Diversion abgeschlossen. Zwei Beamte wurden beschuldigt, einen somalischen Staatsbürger während einer Amtshandlung geschlagen und ihm zudem außerhalb der Stadt in alkoholisiertem Zustand ohne Handy und Orientierung ausgesetzt zu haben.

Die Polizisten stritten die Vorwürfe ab, entschuldigten sich jedoch vor Gericht beim Opfer und beteuerten, in Zukunft anders handeln zu wollen. Die Erstangeklagte erhielt eine Geldbuße von 3.000 Euro, der Zweitangeklagte musste 2.250 Euro zahlen. Hätte es eine Verurteilung gegeben, hätten die Beamten mit bis zu drei Jahren Haft und dem Verlust ihrer Dienststellung rechnen müssen.

Zwei Fälle von Zwangsgewalt

Neben den Misshandlungsvorwürfen untersucht die Ermittlungs- und Beschwerdestelle auch den Einsatz von Zwang und den Gebrauch von Schusswaffen mit tödlichem Ausgang. Bislang gab es Ermittlungen in drei Fällen von tödlichem Waffengebrauch sowie zwei Fällen von Zwangsgewalt, von denen einer bereits eingestellt wurde.

Die im Januar gegründete Ermittlungs- und Beschwerdestelle ist Teil des Regierungsprogramms von ÖVP und Grünen und ist dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung zugeordnet. Ergänzend dazu wurde ein unabhängiger Beirat eingerichtet. Derzeit sind 32 Mitarbeiter, darunter Menschenrechtsexperten und Psychologen, tätig. Geplant ist eine Aufstockung auf 36 Stellen, und für Anfang 2025 ist eine Evaluation zur Weiterentwicklung des Personaleinsatzkonzeptes vorgesehen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Seit Jahresbeginn ist die neu eingerichtete Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt in Österreich aktiv und hat bisher 393 Beschwerden über Misshandlungen erhalten, von denen 261 Fälle abgeschlossen wurden
    • Zwei Anklagen wurden erhoben, wobei ein Verfahren durch Diversion abgeschlossen wurde; die Mehrheit der Vorwürfe stellte sich jedoch als unbegründet heraus
    red
    Akt.