Bahnhof Dornbirn

Polizei zieht Reißleine: Neue Waffenverbotszone kommt!

Sich gegenseitig hassende Obdachlosen- und Drogen-Gruppen sorgen für Chaos am Bahnhof Dornbirn. Die Polizei greift nun noch härter durch.
Newsdesk Heute
17.02.2025, 22:51

Am Mittwoch, 19. Februar 2025, tritt am Bahnhof in Dornbirn eine Waffenverbotszone in Kraft. Schon länger kriselt es auf dem starkfrequentierten Gelände, es steht unter besonderer polizeilicher Überwachung. Besonders im Fokus stehen soziale Gruppen aus dem Obdachlosen- und Drogenmilieu. Diese sind auf dem Areal aufhältig, mit zunehmender Alkoholisierung kommt es zu heftigen Streitigkeiten, die ein Eingreifen der Polizei notwendig machen.

Die Polizei Dornbirn ist seit vielen Jahren bemüht, in Bezug auf diese – auch gesellschaftliche – Herausforderung, das subjektive Sicherheitsgefühl für Außenstehende am Dornbirner Bahnhof zu stärken. "Fast wöchentlich finden Treffen zwischen Streetworkern, Vertretern des Kaplan-Bonetti-Hauses, der ÖBB und des Stadtbusses, der Stadt Dornbirn sowie der Stadt- und Bundespolizei statt", heißt es in einer Pressemitteilung.

28.700 Einsatzstunden

Bedienstete der Polizeiinspektion Dornbirn führen zudem gemeinsam mit den Kollegen der Stadtpolizei Dornbirn rund um die Uhr regelmäßige Überwachungsmaßnahmen durch. Die genannten Einheiten sind auch in die Struktur der Initiative "VOKUS" eingebunden. Im Rahmen dieser Initiative wird im öffentlichen Raum – insbesondere am Dornbirner Bahnhofsgelände – die Polizeipräsenz verstärkt und der Kontrolldruck erhöht. Sowohl in Uniform als auch in Zivil bestreifen die Kolleginnen und Kollegen das Gebiet in und um den Bahnhof bis in die Innenstadt.

Zwischen Anfang 2024 und Ende Januar 2025 wurden allein im Zuge dieser Schwerpunktkontrollen bei rund 28.700 Einsatzstunden landesweit etwa
4.500 Personenkontrollen durchgeführt.

"Dringender Verdacht"

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ermöglicht es der Polizei nun, Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, wenn aufgrund "konkreter Anhaltspunkte" der "dringende Verdacht" besteht, dass eine "Waffe" oder ein "gefährlicher Gegenstand" mitgeführt wird.

Polizeibedienstete müssen also jeden Fall und jede Situation individuell prüfen. Eine pauschale Aussage darüber, welche Waffen gemäß dem Waffengesetz betroffen sind, kann daher kaum getroffen werden. Pfefferspray, den Menschen zur Selbstverteidigung mitführen, ist jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Waffen werden einkassiert

Der Unterschied für die Polizei besteht künftig darin, dass Personen aus den angesprochenen sozialen Gruppen, die in der Vergangenheit für aufsehenerregende Vorfälle verantwortlich waren, Waffen und gefährliche Gegenstände vor Ort abgenommen werden können. Die sichergestellten Waffen und Gegenstände werden auch außerhalb der Zone nicht zurückgegeben, sondern der zuständigen Behörde übergeben.

Ein "konkreter Anhaltspunkt" für eine Kontrolle liegt vor, wenn Polizisten entweder eine verdächtige Wahrnehmung machen oder von Zeugen darauf aufmerksam gemacht werden. Sollte jemand eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand innerhalb der Waffenverbotszone mitführen und keine schlüssige Erklärung dafür haben, wird der Gegenstand einkassiert.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.02.2025, 08:24, 17.02.2025, 22:51
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