Bescheid bekämpft
Polizei verrechnet sich, aber Wiener muss Strafe zahlen
Ein Mofafahrer fuhr um 20 km/h zu schnell – die Polizei berechnete aber 35 km/h. Der Mann wollte daher die Strafe in Höhe von 100 Euro nicht zahlen.
65 - 45 = 20. Diese einfache Milchmädchenrechnung beschäftigte nun den Verwaltungsgerichtshof: Ein Wiener war am 25. Februar 2022 mit seinem Mofa mit 65 km/h statt der laut Bauart erlaubten 45 km/h unterwegs. Die Polizei ertappte den Mann, er erhielt einen Strafbescheid in Höhe von 100 Euro. Allerdings fuhr er laut diesem um 35 km/h zu schnell.
Ausgehend von der 35 km/h-Geschwindigkeitsübertretung wurden dem Wiener zudem auch weitere Übertretungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes angelastet. Der Mofalenker beeinspruchte daraufhin den Strafbescheid beim Wiener Landesverwaltungsgericht.
Landesverwaltungsgericht hob Strafe auf
Und hatte (vorerst) Erfolg damit: Denn das Gericht gab der Beschwerde statt, hob die Straferkenntnis auf und stellte das Verfahren ein. In Bezug auf die weiteren Übertretungen wurden die verhängten Geldstrafen herabgesetzt. Begründet wurde dies damit, "dass der Mitbeteiligte die ihm angelastete Verwaltungsübertretung in objektiver Hinsicht nicht begangen habe, weil die Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h um 20 km/h – und nicht um 35 km/h – überschritten worden sei".
Die Freude des Mofafahrers währte allerdings nicht lange: Denn der Verwaltungsgerichtshof gab einer außerordentlichen Amtsrevision statt: Nur aufgrund des offensichtlichen Rechenfehlers hätte das Strafverfahren nicht eingestellt werden dürfen. Der Fall geht nun wieder an das Erstgericht zurück – dieses muss nun auf Basis einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h neu entscheiden.