"Geschulter Blick"

Polizei sieht Kennzeichen auf Auto und reagiert sofort

Die Polizei zog am Mittwoch einen flüchtenden Autofahrer (63) in Graz aus dem Verkehr. Der Mann hatte total gefälschte Kennzeichen auf seinem Pkw.

André Wilding
Polizei sieht Kennzeichen auf Auto und reagiert sofort
Diese gefälschten Kennzeichen hatte der Mann an seinem Auto montiert.
LPD Steiermark

Eine Streife der Verkehrspolizei (VI 2) wurde am Mittwoch kurz vor 14.15 Uhr beim routinemäßigen Streifendienst im Bereich Schönaugürtel auf einen Pkw mit LB-Kennzeichen aufmerksam.

Dabei sorgten kleine Auffälligkeiten an den grundsätzlich echt aussehenden Kennzeichentafeln für Aufmerksamkeit bei den beiden besonders geschulten Polizisten. Über das geöffnete Fenster gaben die Beamten dem 63-Jährigen aus dem Bezirk Leibnitz schließlich die Anweisung, dem Streifenwagen bis zu einer geeigneten Kontrollörtlichkeit zu folgen.

Mitten auf Straße umgedreht

Als sich der Pkw in der Folge hinter dem Polizeifahrzeug eingeordnet hatte, kehrte der Lenker plötzlich und mitten auf der Fahrbahn um und setzte seine Fahrt in die entgegengesetzte Richtung fort. Die Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung des flüchtenden Pkw auf und konnten den Lenker bereits nach etwa 50 Metern im Bereich des Schönaugürtels anhalten.

Kennzeichen gefälscht

Bei der folgenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle zeigte sich der Südsteirer schließlich geständig, zur Gänze gefälschte Kennzeichen am eigenen Pkw montiert zu haben. Dies deshalb, da ihm die Zulassung für sein Fahrzeug bereits im Oktober dieses Jahres behördlich entzogen worden war.

Nicht einbezahlte Versicherungsbeiträge waren ausschlaggebend dafür. Er habe gedacht, die nachgemachten Kennzeichen würden ohnehin nicht als solche auffallen.

Mehrere Anzeigen

Polizisten stellten die Kennzeichen sicher. Den 63-Jährigen erwarten nun mehrere Anzeigen. Neben verwaltungsrechtlichen Anzeige nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (STVO), wird der 63-Jährige auch wegen des strafrechtlichen Verdachts der "Urkundenfälschung" an die Staatsanwaltschaft angezeigt. Denn Kennzeichen fallen im Strafgesetz unter den Begriff der "Urkunden".

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