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Polizei schaltet Inserate auf Sex-Portalen

Die Banner sollen auf Portalen erscheinen, auf denen für sexuelle Dienstleistungen geworben wird. Statt zu Sexbetrieben führen sie aber zur Polizei.

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    Die Initiative "Hast du Eier, Freier?" soll die Kundschaft auf ihre Verantwortung hinweisen.
    Die Initiative "Hast du Eier, Freier?" soll die Kundschaft auf ihre Verantwortung hinweisen.
    JSD BS/SKP

    Die Kundschaft von sexuellen Dienstleistungen soll erkennen können, ob Sexarbeitende Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel geworden sind. Dazu haben die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) die Kampagne "Hast du Eier, Freier?" gestartet. In ihrem Rahmen sollen auf Sexportalen für mindestens sechs Monate Inserate geschaltet werden, die zu einer Informationsseite führen. Dort kann auch anonym ein Hinweis platziert werden, dass der Verdacht einer Straftat besteht.

    "Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden, haben oft nur eine Kontaktmöglichkeit zur Außenwelt: die Freier", schreibt die Basler Polizei in einer Mitteilung vom Freitag. Um Fälle von Menschenhandel zu entdecken, seien die Behörden auf deren Mithilfe angewiesen. Aus dem engen Kontakt zu möglichen Opfern entstehe für die Kundschaft eine Verantwortung.

    Wie erkennt man Zwangsprostitution?

    1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Person verletzt sein, zum Beispiel Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiger Hinweis, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch sollte man genau hinschauen – und es sich allenfalls beweisen lassen – dass sie volljährig ist.

    2. Psychische Anzeichen: Wenn die Person nicht normal kommunizieren kann, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie kaum Reaktionen zeigt oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.

    3. Das Bauchgefühl: Manchmal gibt es keine eindeutigen körperlichen oder psychischen Anzeichen von Gewalt gegen Sexarbeitende. Trotzdem sollte die Kundschaft ihrem Bauchgefühl vertrauen und es nicht ignorieren.

    Quelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Schweizerische Kriminalprävention

    Bei Verdacht könne man sich immer an die Polizei wenden, wie es weiter heißt. Für Personen, die den Kontakt zu den Behörden scheuen, gibt es auch eine andere Möglichkeit: Verdachtsfälle können bei der Meldestelle von "ACT212" (Verein, der Menschenhandel bekämpft) gemeldet werden. Dies sei anonym und habe keinerlei Konsequenzen für die meldende Person – auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.

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      ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com