Schon im Juni?

Polit-Krimi um Neuwahlen – jetzt herrscht Klarheit

Die Diskussion um frühere Nationalratswahlen nahm in den letzten Wochen an Fahrt auf. Als Datum wurde etwa der 9. Juni, der Tag der EU-Wahl, genannt. 

Newsdesk Heute
Polit-Krimi um Neuwahlen – jetzt herrscht Klarheit
Wollen weiterarbeiten: Vizekanzler Kogler und Bundeskanzler Nehammer.
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Vorgezogene Nationalratswahlen waren in der heimischen Politik in den letzten Jahren keine Seltenheit. Entsprechend groß war die Vermutung, dass angesichts der schwierigen (Umfrage-)Situation für die Regierungsparteien und dem angespannten Klima auch heuer frühere Wahlen stattfinden werden.

Jetzt ist alles klar

Wiederholt ist spekuliert worden, dass die regulär Ende September stattfindende Nationalratswahl auf den 9. Juni, dem Tag der EU-Wahl, vorverlegt werden könnte. Das entsprechende Zeitfenster, das gemäß Fristenlauf ein Vorziehen erlaubt hätte, hat sich mit dieser Woche jedoch endgültig geschlossen.

Schließlich fiele der "Stichtag" auf den 19. März – und für das Prozedere bis zur Ausschreibung des Wahltages im Bundesgesetzblatt spätestens einen Tag davor ist die Zeit nun zu knapp. Für eine Vorverlegung wäre zunächst ein Neuwahlantrag des Nationalrats nötig.

82 Tage zwischen Ausschreibung und Wahl

Nach dem entsprechenden Beschluss, der auch in einer Sondersitzung erfolgen kann, muss dieser dem Verfassungsausschuss zugewiesen und dort behandelt werden. Dann geht er wieder retour ans Plenum.

Für die Ansetzung des Wahltermins gilt dann folgende gesetzliche Frist: Zwischen dem mit der Ausschreibung der Wahl zu fixierenden Stichtag, von dem aus diverse Fristen zu laufen beginnen, und der Wahl müssen laut Nationalratswahlordnung 82 Tage liegen, was für einen Urnengang am 9. Juni eben der 19. März wäre. Zudem muss die Wahl zumindest einen Tag davor im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden.

Die Zeit ist zu knapp

Die Verordnung geht dann wiederum an den Hauptausschuss, der den Termin mit parlamentarischer Mehrheit bestätigen muss. Zuletzt erfolgt das Ersuchen an den Bundespräsidenten, die Wahl durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt öffentlich zu machen. Das Verfahren kann also, abhängig von Nationalrats- und Regierungssitzungen sowie der Absegnung durch den Bundespräsidenten, zumindest eine, wenn nicht mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Vom Stichtag aus beginnen diverse Fristen zu laufen, also etwa jene zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der Beisitzer und zur Konstituierung der Wahlbehörden. Aber auch diverse Voraussetzungen des Wahlrechts, der Wählbarkeit oder auch das Sammeln der Unterstützungserklärungen der kleineren Parteien bestimmen sich von ihm aus. Und auch die Wahlkampfkostenobergrenze beginnt ab diesem Tag zu greifen.

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    Leserreporter

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Diskussion um vorgezogene Nationalratswahlen hat an Fahrt aufgenommen, jedoch ist nun klar, dass die regulär im September geplanten Wahlen nicht vorverlegt werden
    • Ein mögliches Zeitfenster für eine Vorverlegung hat sich geschlossen, da die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Ansetzung eines früheren Wahltermins nun nicht mehr einzuhalten ist
    red
    Akt.