Auch bei Eierschwammerl und Steinpilzen darf man im Wald nicht zuviel einpacken. Als Eigenbedarf gelten zwei Kilogramm pro Person und Tag. Auch dürfen Pilze nur in der Zeit von 7 bis 18 Uhr geerntet werden.
So steht es in der Kärntner Pilzverordnung festgeschrieben. Verstöße gegen dieses Gesetz können teuer werden – es drohen Strafen von bis zu 7.200 Euro, natürlich nur in Extremfällen. Ranger, Bergwächter und Jagdaufseher rückten nun im Sinne der Schwammerlverordnung im Biosphärenpark Nockberge in Kärnten zur "Aktion scharf" aus.
Das Planquadrat sollte laut "Kleine" dem Schutz von Pilzen und Zirben dienen. Darum wurde bei der "Aktion scharf" nicht nur auf übereifrige Pilzsammler geachtet, sondern auch auf verbotenes Mountainbiking, auf Camping und auf Hunde ohne Leine – all das ist im Biosphärenpark nicht erlaubt. Wird aber doch oft genug getan.
Los ging es mit der Aktion im Biosphärenparkbüro in der Ebene Reichenau – dann teilte man sich in mehrere Teams auf und schwärmte aus für den Naturschutz. Weiter ging es dann entlang der Nockalmstraße, auf der Turracher Höhe und auf der Hochrindl.
Bernhard Wadl, Landesobmann der Kärntner Aufsichtsjäger kündigte gegenüber der Kleinen Zeitung an: "Schwerpunkteinsätze dieser Art werden in den kommenden Sommer- und Herbstmonaten in Kärntens sensiblen Landschaften öfters durchgeführt."
Die sehr erfreuliche Nachricht: Diesmal musste keine Organmandate ausgesprochen werden, auch Anzeigen gab es keine. Zur Aufklärung gab es bei Fehlverhalten Abmahnungen und Aufklärung. Gut zu wissen, denn weitere Aktionen dieser Art sind geplant.
▶Pro Person und Tag dürfen nur 2 Kilogramm Pilze gesammelt werden und nur von 7 bis 18 Uhr (Kärtner Pilzverodnung)
▶Der Hund gehört ausnahmslos angeleint, Tag und Nacht: immer
▶Mountainbiking und Camping gerne – aber nicht im Biosphärenpark