Prozess gegen 33-Jährige

Pillen im Gulasch, dann mit Messer Kehle aufgeschlitzt

Schwerer Vorwurf: Eine 33-Jährige stand wegen Mordversuchs vor Gericht. Sie soll ihrem Mann die Kehle aufgeschlitzt haben und fasste 15 Jahre aus.

Oberösterreich Heute
Pillen im Gulasch, dann mit Messer Kehle aufgeschlitzt
Die 33-jährige Angeklagte musste sich vor dem Landesgericht Ried im Innkreis verantworten.
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Seit Monaten wurde verhandelt, am Montagabend am Landesgericht Ried im Innkreis schließlich das Urteil gefällt: 15 Jahre Haft. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau soll vor zwei Jahren versucht haben, ihren 43-jährigen Ehemann im Schlaf umzubringen. Sie habe ihn zuvor mit Antidepressiva im Gulasch betäubt und ihm dann den Hals aufgeschnitten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die Angeklagte, für die Unschuldsvermutung gilt, hat den Mordversuch stets bestritten: Ihre damals 13 Jahre alte Tochter soll die Tat verübt haben.

Die Beschuldigte war bereits zu 14 Jahren verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch aber wieder auf.

Von Polizist schwer belastet

Ein Polizist, der in der Tatnacht Dienst hatte, belastete die 33-Jährige schwer: Demnach habe sie sich laut eigener Aussage wehren wollen und ihren Mann mit dem Messer attackiert.

Was auch immer passiert ist: Der 43-Jährige wurde schwer verletzt und musste im Klinikum Passau notoperiert werden.

Jetzt Anklage gegen Obdachlosen-Killer

Der Verdächtige soll zwei Menschen getötet und eine Obdachlose schwer verletzt haben. Nun ist die Anklage fertig. Dem 18-Jährigen droht die Einweisung.

"Ich bin der gesuchte Obdachlosen-Killer." Mit diesen Worten stellte sich ein 18-Jähriger, dem vorgeworfen wird, im Vorjahr zwei Personen umgebracht zu haben. Seit Dezember war gegen ihn ermittelt worden.

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    Mareiner

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 33-Jährige stand wegen Mordversuchs vor Gericht, da sie ihren Mann im Schlaf mit Antidepressiva betäubt und ihm die Kehle aufgeschlitzt haben soll
    • Trotz ihrer Behauptung, ihre Tochter habe die Tat begangen, wurde sie zu zehn Jahren Haft verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist
    red
    Akt.