Atemstillstand
Pflegerin gab Patientin zu viel Schmerzmittel – tot!
Eine Pflegerin verabreichte einer Demenzkranken ein sehr starkes Schmerzmittel. Die Frau starb, der Wiener Patientenanwalt schaltete sich ein.
Ein Fehler, der fatale Folgen hatte, passierte einer neuen Pflegeperson in einem Pflegewohnheim: Eine ältere, mittelgradig demente Bewohnerin klagte über starke Schmerzen. Obwohl die Schmerzen nicht ausreichend dokumentiert worden waren, verabreichte ihr die Pflegeperson erstmals eine viel zu hohe Dosis von Vendal.
Vendal ist ein sehr starkes Schmerzmittel aus der Gruppe der Morphine und wird etwa bei chronischen, postoperativen oder Tumor-Schmerzen verordnet. Aufgrund der hohen Dosis konnte die Pensionistin immer schlechter atmen, erlitt schließlich einen Atemstillstand und starb.
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Tochter erhielt Trauerschmerzengeld
Da ein Vertrauensarzt die Pflegeperson entlastete, wandte sich die Tochter der Verstorbenen daraufhin an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA). Diese kam zu einer gänzlich anderen pflegefachlichen Einschätzung als der Arzt. Es wurden daher Verhandlungen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung geführt, die Tochter erhielt ein Trauerschmerzengeld und einen Ersatz der Begräbniskosten.
Der Fall der verstorbenen Demenzkranken ist einer von insgesamt 2.917 Anliegen, die im Jahr 2023 an die WPPA herangetragen wurden. In 897 Fällen (rund 31 %) wurden mögliche Behandlungsfehler gemeldet. Davon wurden wiederum 62 Betroffene von Haftpflichtversicherungen oder sonstigen Einrichtungen finanziell entschädigt und 19 Fälle in den Patientenentschädigungsfonds eingebracht. In 397 Angelegenheiten ergaben sich durch die WPPA keine Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, bei 419 Fällen ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen.
897 von 2.917 Anliegen waren Behandlungsfehler
Die restlichen 2.020 Beschwerden betrafen die Themen Verrechnungsproblematik (Rezeptgebühren, Pflegegeld, Arzthonorare, Kostenablehnung seitens Sozialversicherungen, Kuraufenthalte), lange Wartezeiten (OP-Termine, MRT-/CT-Untersuchungen, Strahlentherapie, Ambulanzen), Kommunikationsprobleme (unfreundliches Verhalten von medizinischem Personal, mangelnde oder zu späte Auskunft an Patienten), Rechtsauskünfte (Einsicht in Krankenakte, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung) sowie diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen (Zugang zu Kassenleistungen, Heilbehelfe/Hilfsmittel, Medikamente, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen).