Regierung zeigt neue Maßnahmen

Pflegeoffensive startet – das soll sich nun ändern

Die Regierung präsentierte am Mittwoch ein neues Maßnahmenpaket für die Pflege. Dadurch möchte man gegen Fachkräftemangel weiter vorgehen.

Lukas Leitner
Pflegeoffensive startet – das soll sich nun ändern
Rearview shot of hospital staff wheeling a patient in a gurney down a corridor
Getty Images

Der Fachkräftemangel im Pflegebereich ist eines der größten Probleme, das Österreich in der Zukunft bevorsteht. Um dem entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung schon 2022 und 2023 eine Pflegereform und es folgten 4 Maßnahmenpakete für die Pflege und Betreuung. Diese sollen am Mittwoch durch ein fünftes Maßnahmenpaket erweitert werden.

Bereits zahlreiche Verbesserungen

Bisher wurden bereits zahlreiche Veränderungen umgesetzt. Diese betrafen unter anderem Gehaltszuschüsse für Mitarbeiter in der Pflege, eine sechste Urlaubswoche für Mitarbeiter ab 43 Jahren, ein Ausbildungszuschuss von 600 Euro und ein Pflegestipendium für Umsteiger von mindestens 1.500 Euro pro Monat. Die neuen Maßnahmen sollen nun alle Bereiche von Pflege und Betreuung betreffen.

Das sind die Neuerungen

  • Ein Pflegestipendium für Umsteigerinnen und Umsteiger auch an Fachhochschulen
  • Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Bundesweite Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe
  • Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen
  • Ersatzpflege wird auch tageweise nutzbar

"Mit dem neuen Maßnahmenpaket verbessern wir die Bedingungen in allen Bereichen weiter. Nach den zwei großen Pflegereformen werden nun wichtige nächste Schritte gesetzt, um unser Angebot in hoher Qualität zu sichern", fügte Sozialminister Johannes Rauch dem vorgestellten Maßnahmenpaket hinzu.

Pflegestipendium

Das Pflegestipendium für Umsteiger an sich gibt es bereits. Umsteiger sind jene Personen, welche aus einem bestehenden Beruf in die umsteigen und dort eine Ausbildung machen. Es dient zur finanziellen Absicherung der Personen während der Ausbildung, weil sie keine Arbeit ausüben können. Im vergangenen Jahr sollen laut Angaben des Bundeskanzleramtes mehr als 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen haben.

Künftig sollen diesen Anspruch auch Umsteiger auf einer Fachhochschule erhalten. Der Mindestbetrag soll bei mindestens 1.500 Euro monatlich liegen. Um das zu erhalten, muss man aber die bestehenden Ausbildungsrichtlinien des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich.

Anerkennung von Abschlüssen

Für die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sind in Österreich die Fachhochschulen verantwortlich. Dieses Verfahren soll nun erleichtert und beschleunigt werden. Dafür soll eine Kompetenzstelle, die nur für die Nostrifizierungen geschaffen wurde, sorgen.

Weiters sollte diese auch die Pflegekräfte unterstützen. Die Förderungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) werden für die erforderlichen Kruse, Prüfungen oder Lehrgänge auf bis zu 2.500 Euro erhöht. Dadurch möchte man ausländischen Pflegekräften das Nachholen von Prüfungen erleichtern.

Einheitliche Standards

Eine Neuerung dabei ist, dass die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe auf 18 Jahre gesenkt wird. Bisher mussten nämlich manche junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie ihren Beruf auch ausüben durften. Zudem soll auch der Kompetenzbereich der Heimhelfer erweitert werden. Diese dürfen in Zukunft zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen.

Unterstützung für die Ersatzpflege

Bisher war eine finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege erst ab drei aufeinander folgende Tage möglich. Das soll sich durch die neuen Maßnahmen gänzlich ändern. Geplant ist, dass es diese Unterstützung schon ab dem ersten Tag gibt. "Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche 'frei nehmen'", heißt es dazu in einer Aussendung der Regierung. Die Höhe liegt zwischen maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr und ist nach der Pflegestufe geregelt.

Mehr Transparenz bei Personenbetreuung

Letztlich soll es auch mehr Transparenz bei der 24-Stunden-Betreuung geben. Pflegekräfte sind dort oft selbstständig und werden von Agenturen vermittelt. Diese Agenturen müssen nun bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen.  Zudem ist auch die Angabe über eine Inkassovollmacht der Vermittlungsagentur für die Betreuer verpflichtend. Diese muss schriftlich festgehalten und kann jederzeit gekündigt werden.

"Die Reform der Pflege ist eine Investition in unsere Zukunft", betonte ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei der Vorstellung der Maßnahmen. Deshalb brauche es jetzt "mehr Tempo und Unterstützung" für die Pflegekräfte.

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