Gaskonferenz in Wien
Pfefferspray-Einsatz bei Klimademo rechtswidrig
Am Rande der Gaskonferenz in Wien setzte die Polizei im Vorjahr Pfefferspray gegen Aktivisten ein. Zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Wien.
Im März des Vorjahres demonstrierten mehr als 150 Aktivistinnen und Aktivisten von "BlockGas" am Rande der Europäischen Gaskonferenz in Wien, wie "Heute" berichtete. Die Polizei setzten gegen die Gruppe Pfefferspray ein – zu Unrecht, wie nun ein Gericht entschied.
Bei den Demonstrationen vor der europäischen Gaskonferenz ging die Wiener Polizei nicht zimperlich vor. Die Aktivisten versuchten damals die Sperrkette am Wiener Ring zu durchbrechen, um in die Nähe des Konferenz-Hotels zu gelangen.
Polizei will "keine andere Wahl" gehabt haben
Die Beamten kesselten die Menge ein, nach dem Pfefferspray-Einsatz wurden 143 Personen festgenommen. Die Demonstranten seien "gewaltbereit" gewesen, rechtfertigte die Polizei die Nutzung von Pfefferspray. "Ich hatte keine andere Möglichkeit, es war ein massives Gedränge", sagte der leitende Polizeibeamte im Jänner bei der Gerichtsverhandlung in Wien.
Das Verwaltungsgericht Wien sieht das anders. Die Polizei befand sich "beim Zusammenstoß mit den Demonstrierenden deutlich vor dem Bereich, für den das Platzverbot galt", heißt es in dem nun gefassten Urteil. "Die Demonstrierenden wurden somit von den Polizeikräften weggewiesen, bevor sie den Bereich des Platzverbotes überhaupt betreten und dadurch eine Verwaltungsübertretung begehen konnten", urteilten die Richter.
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Auch der Einsatz von Pfefferspray war rechtswidrig. "Sowohl der Pfefferspray-Einsatz gegen 08:00 Uhr als auch der Pfefferspray-Einsatz gegen 09:00 beruhten auf einer rechtswidrigen Amtshandlung und waren daher rechtswidrig", urteilte das Gericht im Hinblick auf eine 24-jährige Aktivistin. Die damals 23-Jährige erlitt bei dem Einsatz Verletzungen im Gesichts- und Halsbereich.
Laut der "Kleinen Zeitung" waren am Tag des rechtswidrigen Pfefferspray-Einsatzes rund 1.400 Polizistinnen und Polizisten aus sieben Bundesländern im Einsatz. Nach dem Urteil muss die Landespolizeidirektion Wien mehrere Hunderttausend Euro Verfahrenskosten und ein Schmerzengeld für die Aktivistin tragen.