120 € Strafe

Pensionist pinkelt in Wiese – und landet vor Gericht

Reinhold M. (64) verrichtete seine Notdurft neben einem Rohbau. Er wurde angezeigt, weigerte sich aber, die Strafe zu zahlen.
Österreich Heute
24.03.2024, 22:42

Weil er sich "öffentlich" erleichtert hat, wurde nun ein Pensionist um 120 Euro erleichtert: Reinhold M. (64) war im November 2022 mit seiner Lebensgefährtin im Auto in die Südsteiermark unterwegs. Während der Fahrt durch den kleinen Ort Vogau (Stmk.) überkam den Kärntner jedoch ein starker Harndrang.

"Wir haben uns umgeschaut, nach einem offenen Geschäft, Lokal oder einer Bar – nach irgendeiner Möglichkeit, um auf die Toilette zu gehen. Aber das war nicht der Fall, alles war zu oder verparkt", erzählt der 64-Jährige in der ORF-Sendung "Am Schauplatz Gericht".

Am Ende von Sackgasse in Wiese uriniert

In seiner Not bog der Pensionist von der Bundesstraße B 69 ab, fuhr eine Sackgasse entlang und hielt an deren Ende schließlich neben einem Rohbau. Der Kärntner stellte sich vor sein Auto und urinierte in eine Wiese: "Als ich fertig war und das Hosentürl geschlossen habe, kam ein Mann angerannt. Er hat sich neben mich gestellt und aufs Gröbste beschimpft, dass ich das hier nicht zu erledigen habe", so Reinhold M.

Der Mann, Herr W., drohte mit einer Anzeige: "Anfangs war das Gespräch noch professionell. Später sind wir beide ausfällig geworden, es war aber keine Eskalation. Ich habe dann noch gemeint, dass dieses Verhalten der Sittenpolizei bitte einzustellen ist", erinnert sich der 64-Jährige.

Strafe wegen "Anstandsverletzung"

Da Herr W. der Ansicht war, dass Reinhold M. bei seinem nahe gelegenen Büro anläuten und dort auf die Toilette hätte gehen können, zeigte er den Pensionisten an. Im Dezember 2022 erhielt Reinhold M. eine Strafverfügung, da er gegen § 2 des steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes verstoßen hatte. Darin heißt es: "Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung". Und diese wurde in seinem Fall mit 110 Euro geahndet.

Der Kärntner erhob Einspruch, doch das Gericht wies diesen zurück und bestätigte die Strafe. Damit wollte sich der 64-Jährige aber nicht zufriedengeben, er legte dagegen Beschwerde ein – die Causa landete im Jänner 2024 schließlich vor dem Landesverwaltungsgericht in Graz. Die Richterin wies seine Beschwerde ab, da "es zumutbar gewesen wäre, eine öffentliche Toilette aufzusuchen". Reinhold M. muss nun insgesamt 120 Euro Strafe zahlen.

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