Schwerarbeitszeiten
Pension – Frau streitet mit PVA wegen Kalorienverbrauch
Eine Befüllerin von Getränkeautomaten suchte bei der PVA um Anerkennung der Schwerarbeitszeiten an, diese lehnte zunächst ab. Die AK half.
Eine Befüllerin von Getränkeautomaten suchte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Anerkennung der Schwerarbeitszeiten an, damit sie daraus folgend gesetzlich vorzeitig die Pension antreten kann. Die PVA lehnte zunächst ab, weil sie der Arbeitnehmerin den erforderlichen Kalorienverbrauch abspricht. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, deren Experten sehr wohl einen höheren Kalorienverbrauch im Zuge ihrer Tätigkeit sahen.
AK half
"Wir haben der Arbeiternehmerin Rechtsschutz für das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gewährt und dafür gesorgt, dass die geleisteten Arbeitsperioden als Schwerarbeitsmonate anerkannt werden", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Körperlich belastend
Die Hintergründe: Mehr als 20 Jahre übte die heute 57-Jährige Arbeitnehmerin die körperlich belastende Tätigkeit bereits aus. Angesichts dessen, dass sie mit der schrittweisen Erhöhung des Frauenpensionsantrittsalters erst mit rund 63,5 Jahren ihr Regelpensionsalter erreichen wird, suchte sie bei der PVA um Anerkennung von Schwerarbeitszeiten an.
Körperlicher Verschleiß
Schon jetzt ist der körperliche Verschleiß für sie spürbar. Trotzdem lehnte die PVA mit der Begründung eines zu niedrigen Kalorienverbrauchs ab, worauf sich die Frau an die AK Niederösterreich wandte. Diese gewährte ihr Rechtsschutz und klagte die Anerkennung der Schwerarbeitszeiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht ein.
Der wie üblich in solchen Verfahren eingeschaltete gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass die beschriebene Tätigkeit eindeutig den erforderlichen Verbrauch von 1.400 Kilokalorien übersteigt und legte sich auf 1.509 Kilokalorien für einen 8-Stunden-Tag fest.
PVA lenkte ein
"Die Pensionsversicherungsanstalt lenkte deshalb ein und schloss mit der Automatenbefüllerin einen Vergleich, mit dem sie rund 14,5 Jahre als Schwerarbeitszeiten anerkannte", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Die Frau kann nun mit 61 Jahren in Pension gehen.
Schwerarbeitspension
Einen Anspruch auf Schwerarbeitspension haben Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet, zumindest 45 Versicherungsjahre gesammelt und in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag in mindestens 120 Monaten Schwerarbeit geleistet haben, wobei hier der Kalorienverbrauch als entscheidender Faktor gilt. Bisher waren diese Verfahren zumeist reine "Männersache", da Frauen bisher mit Abschluss des 60. Lebensjahres in Alterspension gehen konnten. Das hat sich durch die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen aber nun geändert.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Befüllerin von Getränkeautomaten in Niederösterreich hat erfolgreich vor dem Arbeits- und Sozialgericht für die Anerkennung ihrer Schwerarbeitszeiten geklagt, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst ihren Antrag abgelehnt hatte
- Dank der Unterstützung der Arbeiterkammer Niederösterreich wurden schließlich 14,5 Jahre ihrer Tätigkeit als Schwerarbeitszeiten anerkannt, was ihr ermöglicht, vorzeitig in Pension zu gehen und eine Schwerarbeitspension zu erhalten
- Dieser Fall ist besonders relevant, da Frauen nun aufgrund der Anhebung des Pensionsantrittsalters ebenfalls vermehrt Schwerarbeitszeiten geltend machen müssen