Böse Rückkehr aus dem Urlaub
Paar strandet auf Flughafen, Firma will nicht zahlen
So hatten sie sich die Rückreise aus dem Urlaub nicht vorgestellt: Zwei Linzern wurde der Flug gestrichen. Und: Der Veranstalter wollte nicht zahlen.
Herr und Frau R. waren auf der Heimreise von der Dominikanischen Republik – und dann das: Die Verbindung wurde storniert. Das Ehepaar strandete am Flughafen Frankfurt und konnte erst am folgenden Tag heim.
Die Verpflegung und die Übernachtung im Airport-Hotel kostete die beiden insgesamt 376 Euro. Der Linzer forderte die Summe vom Reise-Veranstalter zurück. Der verwies aber an die Fluglinie. Das ließ sich R. nicht gefallen und wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Die Experten erklärten, dass die Linzer alles richtig gemacht hatten. Denn: Es wurden alle Belege aufbewahrt und umgehend an den Veranstalter übermittelt. Da es eine Pauschalreise war, ist er auch für möglichen Kostenersatz verantwortlich. Geschädigte Urlauber dürfen nicht zwischen der Firma und der Fluglinie hin- und hergeschickt werden.
Klage vorbereitet
Der Austausch der Konsumentenschützer mit dem Unternehmen brachte aber keinen Erfolg, sie bereiteten eine Klage vor. Nach deren Ankündigung erhielt das Pärchen doch noch den gesamten Betrag für den unfreiwilligen Zwischenstopp von der Airline überwiesen. Diese war nie direkt kontaktiert worden. Vermutlich hatte der Reiseveranstalter die Rückzahlung veranlasst.
Gegenüber der Fluglinie machten die AK-Experten zusätzlich eine Entschädigungszahlung von 1.200 Euro geltend. Da es sich um eine Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern handelte, standen den Betroffenen jeweils 600 Euro zu.
Mehr als 100.000 Euro
In Kooperation mit dem Portal FairPlane setzt die Arbeiterkammer die Zahlungen für alle Mitglieder und Oberösterreicher durch. Heuer haben bereits 127 Konsumenten und ihre Begleitpersonen in Summe 104.220 Euro erhalten.
Den Reisenden entstehen durch die Abwicklung keine Kosten. Diese übernimmt zur Gänze die AK.
Es sei wichtig, dass Passagiere ihre Rechte kennen und auch durchsetzen, so die Kammer. Für Fluglinien dürfe es sich nicht lohnen, mit Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen zu kalkulieren.
Weitere Infos rund ums Reisen und zur Durchsetzung von Fluggast-Rechten findet man hier.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Linzer Paar strandet auf dem Flughafen, nachdem ihr Rückflug gestrichen wurde, und der Reiseveranstalter weigert sich, die Kosten zu übernehmen
- Nachdem die Arbeiterkammer eingeschaltet wurde, erhielten sie schließlich die Erstattung für Verpflegung und Unterkunft, sowie eine Entschädigungszahlung von der Fluglinie
- Die Experten betonten, dass bei Pauschalreisen der Veranstalter für Kostenersatz verantwortlich ist und die Geschädigten nicht zwischen Firma und Fluglinie hin- und hergeschickt werden dürfen