Doppelte Abgabe

Paar klagt Wien Energie wegen "illegaler" Gebühr

Kunden von Wien Energie zahlen die Gebrauchsabgabe (6 %) doppelt. Mithilfe des Verbraucherschutzvereines (VSV) klagt nun ein Ehepaar.

Wien Heute
Paar klagt Wien Energie wegen "illegaler" Gebühr
Für VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber (l.) ist die doppelt verrechnete Gebrauchsabgabe gesetzwidrig. (Symbolbild)
Getty Images, Sabine Hertel

Viele Wiener Bezieher von Fernwärme, Strom und Gas wissen nicht, dass sie sie zahlen, denn sie ist nicht extra auf den Rechnungen ausgewiesen: Wien Energie hebt 6 Prozent (netto, plus 20 Prozent USt) Gebrauchsabgabe ein – und zwar sowohl für die Energie als auch für die Netznutzung (gilt jeweils für Strom und Gas).

Auch Miriam F. (29) stieß nur durch Zufall auf die Gebrauchsabgabe: "Ich hatte davon gehört und habe mir daraufhin den Energie-Vertrag richtig genau durchgelesen – die Abgabe steht ja nur im Kleingedruckten und ist nirgendwo zahlenmäßig genau angeführt", berichtet die Wienerin im "Heute"-Gespräch. So ist die Gebrauchsabgabe nur im allgemeinen Punkt "Steuern und Abgaben" auf der Rechnung enthalten.

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    Abgabe für Netz- und Energiekosten?

    Die Gebrauchsabgabe ist eine Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes vom Netzbetreiber (in Wien die Wiener Netze) eingehoben wird. Festgelegt wird sie von der E-Control.

    Zusätzlich zu den 6 % der Netzkosten (der Wiener Netze) schreibt Wien Energie ihren Kunden in den Jahresrechnungen aber auch die Zahlung von 6 % der Energiekosten vor – die Gebrauchsabgabe wird somit doppelt verrechnet.

    Die Verrechnung einer zusätzlichen Gebrauchsabgabe ist unserer Rechtsmeinung nach gesetzwidrig
    Daniela Holzinger-Vogtenhuber
    Obfrau Verbraucherschutzverein (VSV)

    "Im §51 ElWOG (Elektrizitäts-, Wirtschafts- und Organisationsgesetz) ist klar geregelt, was Verbraucher:innen für die Nutzung des Stromnetzes bezahlen müssen. Die Verrechnung einer zusätzlichen Gebrauchsabgabe zählt eindeutig nicht dazu und ist unserer Rechtsmeinung nach gesetzwidrig", erklärt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).

    Im konkreten Fall von Miriam F. und ihres Mannes betrugen die Jahres-Energiekosten 2023 für Strom 736,79 Euro (ohne Steuern und Abgaben), für Erdgas 915,80 Euro. 6 Prozent der Energiekosten für Strom sind daher 44,21 Euro bzw. für Gas 54,95 Euro. Insgesamt geht es also um 99,16 Euro Gebrauchsabgabe, rechnet die Wien Energie auf Anfrage vor.

    Wien Energie beruft sich auf Abgabengesetz

    Mit Unterstützung des VSV klagen Miriam F. und ihr Mann daher die Wien Energie: "Der Wiener Boden wird nur von den Wiener Netzen als Netzbetreiber genutzt und nicht von der Wien Energie, die ja nur Lieferant für Strom und Gas ist. Daher ist eine Weiterverrechnung von angeblichen Kosten an die Kunden schon aus diesem Grund unzulässig," begründet Rechtsanwalt Ulrich Salburg die Klage.

    Ein Sprecher von Wien Energie sieht dies auf "Heute"-Nachfrage anders: "Wien Energie hebt und führt Abgaben ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein und ab. Mit der Gebrauchsabgabe wird die Nutzung des öffentlichen Grundes zur Versorgung der Kund*innen abgegolten. Für Wien ist die Einhebung und Abführung der Gebrauchsabgabe im Wiener Gebrauchsabgabegesetz geregelt. Demzufolge ist Gebrauchsabgabe sowohl für die Netzkosten als auch die Energiekosten zu bezahlen."

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Paar klagt Wien Energie wegen der doppelten Verrechnung der 6-Prozent-Gebrauchsabgabe für Netz- und Energiekosten
    • Laut VSV ist dies gesetzwidrig, da die Gebrauchsabgabe nur für die Nutzung des öffentlichen Grundes durch den Netzbetreiber eingehoben werden darf
    • Die Klage wird von einem Rechtsanwalt unterstützt, während Wien Energie betont, dass die Einhebung der Gebrauchsabgabe den gesetzlichen Vorgaben entspricht
    red
    Akt.