Sport
Österreicher in Gatlins Doping-Affäre verstrickt
Justin Gatlin, Weltmeister über 100 Meter, soll erneut gedopt, sein Coach sogar gedealt haben. Sein Manager Robert Wagner spielt auch eine wichtige Rolle.
In London kürte sich Justin Gatlin heuer zum Sprint-Weltmeister über die 100 Meter. Nun tauchten Gerüchte auf, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zuging. Der US-Athlet sah sich prompt gezwungen, via Instagram Stellung zu beziehen.
"Ich nehme keine leistungssteigernden Mittel und habe dies auch nicht getan", schreibt Gatlin.
Die Anschuldigungen sind brisant – und kommen nicht von ungefähr. Die englische Zeitung "The Telegraph" hatte Undercover-Reporter in Gatlins Trainingscamp geschickt. Dort sollen sein Coach Dennis Mitchell – selbst Staffel-Olympiasieger – und sein vermeintlicher Manager, der 57-jährige Oberösterreicher Robert Wagner, den Reportern angeboten haben, illegale Substanzen wie Testosteron und Wachstumshormone zu besorgen. Wagner soll dabei erklärt haben, dass die Anwendung von Dopingmitteln eine "alltägliche Situation" ist und sein "Fachgebiet" ist.
Arzt aus Österreich als Lieferant?
Die Produkte sollen laut "The Telegraph" von einem Arzt aus Österreich kommen. Kaufsumme: 275.000 Euro.
Wagner selbst äußerte sich in der Zeitung bereits zu den Vorwürfen. Er gibt an, "nicht in Doping involviert" gewesen zu sein. Seine Ansage, dass auch seine Kollegen verbotene Substanzen verwenden, erklärt er folgendermaßen: "Ich habe ihr (der Undercover-Reporterin) das gesagt, um den Job zu bekommen." Zudem wisse er nichts von einem Doping durch Gatlin: "Ich bin ja nicht sein Manager."
Gatlin hat sich mittlerweile von seinem Trainer getrennt. "Ich war geschockt und überrascht, als ich erfahren habe, dass er mit dem Aufkommen dieser Anschuldigungen etwas zu tun hat. Ich habe ihn gefeuert, als ich davon erfuhr", sagt Gatlin.
Fakt ist: Die unabhängige Integritätskommission (AIU) des Leichtathletik-Weltverbandes und die US-Anti-Doping-Agentur gehen der Sache nach.
Gatlin war bereits 2001 und 2006 des Dopings überführt worden. Im aktuellen Fall gilt freilich die Unschuldsvermutung.
(red.)