Politik

Österreich bekommt nun auch Waffenverbotszonen

Der Nationalrat hat eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Neben Strafen für Gaffer gibt es künftig Waffenverbotszonen.

Heute Redaktion
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Die Exekutive kann künftig vorübergehend Waffenverbotszonen anordnen und in diesen Bereichen gefährliche Gegenstände beschlagnahmen.
Die Exekutive kann künftig vorübergehend Waffenverbotszonen anordnen und in diesen Bereichen gefährliche Gegenstände beschlagnahmen.
Bild: picturedesk.com

Bis zu zwei Wochen Haft: das droht unbelehrbaren Gaffern künftig, wenn sie Einsatzkräfte bei Hilfeleistungen behindern oder

"die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die vom Unfall betroffen sind". Die Exekutive bekommt mit dem Beschluss die Ermächtigung, solche unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen.

Wer sich trotz Abmahnung nicht an die Anordnungen der Polizei hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro die sich bei Vorliegen erschwerender Umstände zu einer Freiheitsstrafe von einer Woche und im Wiederholungsfall zu zweiwöchiger Haft ausweiten kann.

Nicht unumstritten sind andere Teile der Gesetzesnovelle. So wird es der Exekutive künftig ermöglicht, den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage künftig per Video zu überwachen.

Waffenverbotszonen

Und die Exekutive kann künftig bestimmte öffentliche Orte temporär zu Waffenverbotszonen erklären. Das komme etwa für Plätze in Betracht, an denen "aufgrund bisheriger Erfahrungen gefährliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind". Die Verbotszone müsse deutlich ausgeschildert sein, zudem darf das Verbot für maximal drei Monate verhängt werden.

In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen.

Außerdem droht Besitzern eine Verwaltungsstrafe von vorerst 500 Euro und ab März 2019 von 2.300 Euro im Wiederholungsfall. Nicht vom Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und Inhaber eines Waffenpasses. Auch Handwerker, die Werkzeuge zur Arbeitsverrichtung mit sich tragen, sollen unbehelligt bleiben. Was im Umkehrschluss wohl bedeutet, dass im Härtefall mitgetragene Hämmer, Zangen und Co. als Waffen ausgelegt werden könnten. (red)