Neues Programm enthüllt
ORF: "Wetten, dass.." es doch noch nicht vorbei ist?
Durch den neuen ORF-Beitrag soll es an diesem Samstag doch nicht das aller letzte Mal heißen "Wetten, dass..?" Ein Verlängerung sei in Planung.
Für große Überraschung sorgt der neue Budgetplan des ORFs, denn durch die rund 682,5 Millionen Euro sollen vor allem Sport-Fans auf ihre Kosten kommen. Geplant seien auch große Investitionen für Kultur-Highlights und die eigene Streaming-Plattform "ORF On". Womit wohl keiner gerechnet hat, auch eine "Wetten, dass..?"-Fortsetzung ist in Planung.
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"Wetten, dass..?" Fortsetzung geplant
Der Budget-Plan des ORF sieht für den Unterhaltungssektor im Jahr 2024 ganze 168,7 Millionen Euro vor. Darin soll allerdings auch Geld für ORFIII und einige Landesdirektionen eingeplant sein, wie der "Kurier" berichtet. Zusätzlich dürfen sich Zuseher auf neue Eigen- und Koproduktionen freuen. Eine zehnteilige Serie über vier junge Frauen mit dem Namen "Biester" sowie die achtteilige Serie "School of Champions", die sich rund um die Geschehnisse eines Elite-Ski-Internats in Österreich dreht, sind Teil des neuen Programms.
Auch mehrere Show-Koproduktionen sind geplant, darunter ein Live-Krimi-Format und "Clever! - die Rätselshow" (ab Jänner). Darüber hinaus soll es eine Fortsetzung von der Kultshow "Wetten, dass..?" geben. Obwohl Thomas Gottschalk (73) am kommenden Samstag (25.11.) Lebewohl sagt, ist eine Sonderausgabe der Samstagabend-Sendung für 2024 im ORF-Budget einkalkuliert. Nähere Details und wer die Moderation nach dem Aus des "Wetten, dass..?"-Urgesteins übernimmt, ist nicht bekannt.
Eigene Streaming-Plattform
Ein großer Teil des Budgets soll außerdem in ORF Digital beziehungsweise die kurz vor dem Lauch stehende, eigene Streaming-Plattform "ORF On" fließen. Die Digitalnovelle, die am 1. Jänner in Kraft tritt, ermöglicht es dem ORF Video- und Audioinhalte länger als eine Woche online bereitzustellen - in den überwiegenden Fällen 30 Tage, teilweise sogar unbegrenzt. Manche Sendungen werden in Zukunft sogar bis zu 24 Stunden vor der linearen Ausstrahlung online abrufbar sein. Durch gesetzliche Vorschreibungen wird es weiterhin keine Only-Online-Inhalte geben.