Ministerium bestätigt
ORF fordert selbst von Verstorbenen Gebühr ein
Das Finanzministerium bestätigt in einer Anfragebeantwortung, dass vereinzelt auch von Verstorbenen die ORF-Gebühr eingefordert wurde.
Die seit 2024 zu entrichtende ORF-Gebühr sorgt für viel Ärger, überwiegend bei jenen, die der GIS bisher noch entkommen sind. Seit Jänner zahlen nun alle, die in Österreich leben – mitunter kurioserweise aber auch jene, die gar nicht mehr am Leben sind.
Einige solcher Fälle, bei denen die Gebühr von bereits Verstorbenen eingefordert wurde, gab es bereits zu Zeiten der GIS. Dieses Problem konnten die Behörden offenbar noch immer nicht in den Griff kriegen, wie nun eine parlamentarische Anfragebeantwortung zeigt. Christian Hafenecker (FPÖ) wollte darin von Finanzminister Magnus Brunner etwa wissen, wie die Datenübermittlung abläuft und was es mit den Forderungen gegenüber Verstorbenen auf sich hat.
Die ORF-Beitrags Service GmbH erhält vom Finanzministerium eigentlich sehr wohl Daten aus dem Personenstandsregister, wozu auch Sterbedaten zählen. Monatlich werden weiters seitens des Innenministeriums bzw. der Bürgermeister Daten aus dem Zentralen Melderegister übermittelt. In Einzelfällen darf der ORF sogar selbst in das ZMR Einsicht nehmen.
Einzelfälle
Grundsätzlich muss an jedem Hauptwohnsitz der Beitrag entrichtet werden. Wird für eine Adresse kein Beitrag entrichtet, so wird eine der Personen, die dort ihren Hauptwohnsitz gemeldeten haben, kontaktiert. Hier kann es passieren, dass zum Zeitpunkt der Datenübermittlung ein Todesfall noch nicht berücksichtigt war.
Eigentlich werden die Daten vor dem Anschreiben mit dem Sterberegister abgeglichen, nichtsdestotrotz könne "nicht verhindert werden, dass zwischenzeitlich vereinzelt verstorbene Personen angeschrieben werden", gibt das Ministerium zu.
Auf den Vorwurf, nicht auf gerechtfertigte Beschwerden oder Klärungsversuche zu kontaktieren, erklärt das Ministerium, dass es derzeit aufgrund des außerordentlich hohen Aufkommens und der teilweise hohen Komplexität der Anliegen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen könne.
Auf den Punkt gebracht
- Die seit 2024 zu zahlende ORF-Gebühr sorgt für Ärger, insbesondere bei Personen, die bisher der GIS entkommen sind
- Es gab Fälle, in denen die Gebühr von Verstorbenen eingefordert wurde, obwohl die Behörden Zugriff auf Sterbedaten haben
- Das Ministerium räumt ein, dass es vereinzelt vorkommt, dass verstorbene Personen angeschrieben werden, und erklärt die längeren Bearbeitungszeiten aufgrund des hohen Aufkommens und der Komplexität der Anliegen