Ausbildner vor Gericht
Opa mit "Wunderhänden" soll Lehrlinge genötigt haben
Ein Lehrlings-Ausbildner (60) ist laut Anklage bei seinen Schützlingen viel zu weit gegangen. Angeblich konnte er mit "Wunderhänden" sogar heilen.
Ein 60-jähriger, ehemaliger Lehrlingsausbildner musste wegen sexuellen Missbrauchs wehrloser Personen, geschlechtlicher Nötigung, sexueller Belästigung und anderer Delikte am Dienstag in Wiener Neustadt erneut auf die Anklagebank.
Der eher unscheinbare Mann - Bauakademie-Ausbildner und gelernter Maurer - hatte im Job ganz gut verdient. Er soll zu seinen Lehrlingen ein sehr lockeres Verhältnis gehabt haben und hatte von ihnen sogar einen Spitznamen bekommen. Doch das nützte er laut Anklage aus und überschritt Grenzen.
60-jähriger Ausbildner vor Gericht - die Bilder
Der 60-Jährige hatte im südlichen Niederösterreich Lehrlinge, darunter auch Mädchen, ausgebildet. Im Juni 2023 soll er laut Anklage nach acht Dosen Bier eine 18-Jährige ins Schlafzimmer gebracht, entkleidet und missbraucht haben (es gilt die Unschuldsvermutung). Der Ausbildner hatte am Wochenende die junge Frau zu einem Pfusch mitgenommen. Auch zwei weitere Mädchen bzw. junge Frauen soll er laut Anklage belästigt haben. Eine hatte nach einem "Klaps" auf den Po sogar seinen Handabdruck am Gesäß.
Die (zu) lockere Art zu seinen Lehrlingen hatte der Angeklagte bereits beim Prozess kurz vor Weihnachten zugegeben. Ab und zu seien die Mädchen aber sogar zu ihm gekommen. Denn er wäre für seine heilenden Hände bekannt gewesen. Angeblich konnte der Angeklagte nur durch Handauflegen Schmerzen lindern.
2 Jahre teilbedingte Haft
Den sexuellen Missbrauch bestritt der 60-Jährige am ersten Prozesstag Mitte Dezember 2023, gab aber Grenzüberschreitungen zu. Am Dienstag (9. Jänner 2024) wurde die Verhandlung schließlich fortgesetzt: Vom Vorwurf des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (weil alkoholisiert) wurde der 60-Jährige im Zweifel freigesprochen.
Aber: Wegen geschlechtlicher Nötigung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, sexueller Belästigung und Kinderporno-Besitzes wurde der Angeklagte zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Acht Monate davon muss er im Gefängnis absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.