Richtungsweisendes Urteil
Omas siegen in Klimaklage gegen die Schweiz
Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein historisches Urteil gefällt: Erstmals wurde Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt.
Mit Spannung wurde am Dienstag ein Urteil am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erwartet. Die Schweizer "Klimaseniorinnen" haben den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg gab ihnen recht.
„Heute ist ein historischer Tag für den Klimaschutz. Das Gericht hat die Bedrohung der Menschenrechte durch die Klimakrise erkannt. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf für mehr Klimaschutz in Europa.“
Der 2016 gegründete Verein "Klimaseniorinnen" hat den Staat wegen dessen Klimapolitik verklagt. Im Wesentlichen ging es bei der Klage um die Frage, ob ein Staat den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren muss, um die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung zu schützen.
Die Rentnerinnen argumentierten in ihrer Klage, dass vor allem die ältere Bevölkerung unter dem Temperaturanstieg durch den Ausstoß von Treibhausgasen leide. Weil die Schweiz zu wenig für den Klimaschutz tue, gefährde sie die Rechte der älteren Bevölkerung. Deshalb haben sie die Schweiz vor dem EGMR verklagt.
Urteil mit großer Signalwirkung
Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben. Dabei hat man eine Verletzung von Artikel 8 und 6 der Menschenrechtskonvention festgestellt. Mit Artikel 8 ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt, mit Artikel 6 der Zugang zum Gericht.
Das Urteil hat eine große Signalwirkung. So müssen sich 46 Mitgliedstaaten des Europarats künftig danach richten. Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltauswirkungen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.
„Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur eine bloße Absichtserklärung.“
Der EGMR gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Im Europarat sitzen die EU-Staaten, aber auch andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Spräche sich dieses supranationale Gericht nun etwa für strengere Vorgaben beim Klimaschutz aus, hätte das in jedem Fall große Signalwirkung.
Klimaklage in Österreich kommt erneut vor Gericht
Einen ähnlichen Fall gab es im vergangenen Jahr in Österreich. Damals hatten zwölf Kinder und Jugendliche die Republik vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) verklagt, weil sie ihre Zukunft durch fehlende oder unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung gefährdet sahen.
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Klage im Sommer aus formellen Gründen jedoch abgewiesen. Anwältin Michaela Krömer brachte die Klage daraufhin mit leichten Modifikationen erneut beim VfGH ein.