Rechtswidrige Klauseln
OGH-Urteil – so erhalten X-Jam Kunden Geld zurück
Der OGH hat elf Klauseln des Maturareiseanbieters X-Jam als unzulässig erklärt. Betroffene Kunden können ihr Geld zurück fordern.
Alle elf im Jahr 2022 von der AK geklagten Klauseln des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH sind rechtswidrig. X-Jam hat jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte verlangt, etwa einen "Green-Beitrag" für ohnehin im Vertrag inkludierte Leistungen und eine 40- bis 95%ige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen. Konsumenten können mit dem AK Musterbrief Geld zurückholen.
Die für die Konsumenten praxisrelevantesten Klauseln – das unrechtmäßig verlangte Geld kann zurückgeholt werden:
"Aus der Luft gegriffene" Zusatzentgelte
Der Maturareiseanbieter hat für alle Buchungen einen "Green-Beitrag" in der Höhe von zehn Euro verrechnet. Für die Buchung einer bestimmten Ferienwoche hat der Anbieter einen "Peak Week Zuschlag" von 39 Euro verlangt.
Der OGH hat beide Gebühren als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt: Der verrechnete "Green Beitrag" stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Der "Peak-Week Zuschlag" ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum – ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden.
Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende
Eine Klausel sah eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro pro Reisenden vor, wenn eine andere Person als geplant verreiste.
Es ist nach dem Pauschalreisegesetz zwar zulässig, die Kosten für die Vertragsübertragung auf die Kunden zu überwälzen. Die Gebühr von 29 Euro erachtete der OGH jedoch als unzulässig, weil keine Einschränkung auf tatsächliche und auf angemessene Kosten vorgesehen war.
Intransparente Stornopauschalklausel
DocLX hat die Stornopauschalen von 40 bis 95 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen eingehoben.
Die Klausel erweckte den Eindruck, dass ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich ist. Sie enthält keinen Hinweis auf das gesetzlich vorgesehene Recht zum kostenlosen Reiserücktritt bei "außergewöhnlichen Umständen". Reisende können nämlich sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird.
In den der AK vorliegenden Fällen geht es um Stornogebühren von 300 bis 400 Euro pro Konsument!
Die aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht eingehobenen Stornogebühren und Zusatzentgelte können per AK Musterbrief zurückgefordert werden.
Den AK Musterbrief finden Sie unter www.arbeiterkammer.at/x-jam-maturareiseanbieter. Das Urteil ist im RIS abrufbar: RIS - 9Ob18/23x - Entscheidungstext - Justiz (bka.gv.at)