Inklusionshammer

ÖVP und Grüne missachten dieses Gesetz

Größere Arbeitgeber in Österreich müssen Menschen mit Behinderung anstellen. Aber nicht mal die Regierungsparteien halten sich daran.

David Winter
ÖVP und Grüne missachten dieses Gesetz
Die Regierung um Vizekanzler Kogler und Kanzler Nehammer steht aktuell unter Beschuss. Bleibt dabei keine Zeit mehr für Inklusion?
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Man könnte glauben, dass den Regierungsparteien das Einhalten von Gesetzen besonders wichtig ist? Dass sie mit guten Beispiel voran gehen und anderen ein Vorbild sind? Zumindest beim Thema Inklusion sind ÖVP und Grüne eher schlechte Vorbilder.

Das ist das Problem: In Österreich müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mindestens 25 Angestellte haben, Menschen mit Behinderung beschäftigen. Erfüllen die Unternehmen diese Pflicht nicht, müssen eine sogenannte Ausgleichstaxe zahlen – quasi eine Strafzahlung. Je nach Anzahl der Beschäftigten beträgt die Ausgleichstaxe zwischen 292 und 435 Euro pro Monat. Im Vergleich zu anderen Staaten ist das wenig, wie ein Blick nach Deutschland zeigt: Dort beträgt die Strafzahlung ab nächstem Jahr monatlich bis zu 720 Euro!

Die Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung einzustellen (Beschäftigungspflicht) folgt aus dem "Behinderteneinstellungsgesetz". Diese besagt, dass pro 25 Angestellte, eine "begünstigt behinderte" Person beschäftigt werden muss. Als "begünstigte behindert" gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent.

Regierungsparteien versagen bei Inklusion

Aktuelle Recherchen von "Dossier" und "andererseits" kommen zu dem Ergebnis, dass die österreichischen Politik beim Thema Inklusion versagt. Und das obwohl ich das Gesundheits- und Sozialministerium die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf die Fahnen geschrieben hat. Diese sei zentral "für eine inklusive Gesellschaft" und "Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", schreibt das Gesundheits- und Sozialministerium auf seiner Website.

Doch die gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllen die Regierungsparteien selbst nicht.

Grüne erfüllen Beschäftigungspflicht zu Null Prozent

Obwohl der Zugang von Menschen mit Behinderung im Grundsatzprogramm der Grünen steht, landet die Partei auf dem letzten Platz der Parlamentsparteien. In dem Ranking erzielen die grüne Bundespartei und ihre Unterorganisationen miserable Null Prozent. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung war also keine einzige Person mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent angestellt.

Beim Koalitionspartner ÖVP läuft es nur geringfügig besser. Zählt man die Bundespartei und ihre Landesorganisationen zusammen, erfüllt auch die Partei von Kanzler Karl Nehammer die Beschäftigungspflicht nicht vollends, sondern nur zu 60 Prozent. Sie belegt den vorletzten Platz. NEOS, FPÖ und SPÖ würden die Beschäftigungspflicht hingegen erfüllen, heißt es in der Datenauswertung.

ÖVP zahlte 20.000 Euro Strafe – aus Steuergeldern

Die Strafzahlungen (Ausgleichstaxe) sind durchaus üppig. Allein für den September 2020 soll die ÖVP mehr als 20.000 Euro Ausgleichstaxe abgeführt haben. Dies sei aus Mitteln der öffentlichen Parteien-Förderung bezahlt worden – also Steuergeld.

Die komplette Recherche findest du hier.

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