Hearing für Posten
ÖVP-Bestimmung über EU-Kommissar ist "kein Naturgesetz"
NEOS und SPÖ setzen sich nun für ein Hearing der möglichen Kandidaten für den Posten des EU-Kommissars ein.
Bislang ist noch immer nicht sicher, wer den Platz des österreichischen EU-Kommissars einnehmen wird. Als ein aussichtsreicher Kandidat für den Posten gelte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), doch fixiert ist das noch nicht. Am Freitag wurde zudem bekannt, dass SPÖ-Chef Andreas Babler und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger ein öffentliches Hearing für das Amt fordern.
Transparente Debatte
Die potenziellen Kandidaten sollen dann im Parlament in Wien erklären, wie sie ihren Job anlegen würden, bevor es zur nötigen Abstimmung im Hauptausschuss komme. Dass die ÖVP eigentlich bereits im Sideletter der Koalition paktiert hatte, dass sie selbst den Kommissar stellen werde, sei für den SPÖ-Chef "kein Naturgesetz", wie ihn die APA zitierte.
"In einem öffentlichen Hearing von zwei bis drei Personen soll die Mehrheit des Hauptausschusses eine Wahl treffen, wer die europapolitisch kompetenteste und am besten geeignete Person ist", erklärte Babler das Vorhaben. Die NEOS-Chefin legte nach und vermerkte, dass die Besetzung eines derartigen wichtigen Amtes "transparent und mit einer breiten, öffentlichen Debatte stattfinden" müsse.
Bürger sollen sich Bild machen können
Außerdem sollen sich die Bürger in Österreich ein Bild von der Person machen können und die Abgeordneten beim Hearing die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Gemeinsam soll dann eine "überparteilich angesehene, integre Person, die die Vision von einer starken Union verfolgt" ausgewählt werden, appellierte Meinl-Reisinger an die politischen Mitbewerber.
Zudem fühlen sich auch die Grünen nicht mehr verpflichtet, dem Sideletter Folge zu leisten. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hatte diesen sogar als obsolet bezeichnet. Erst im Juni schlugen die NEOS den scheidenden Europaabgeordneten Othmar Karas (ÖVP) als EU-Kommissar vor und auch die Grünen dürften sich hinter diesen gestellt haben. Eine öffentliche Bestätigung dafür gibt es aber nicht.