Glattauer deckt auf
Österreichischer Maler für Muslime ein Porno-Künstler
Ein Lehrer aus Oberösterreich wollte mit seiner Klasse das Egon-Schiele-Museum besuchen. Eltern muslimischer Kinder wehrten sich vehement.
Am Sonntag war der Europäische Tag der Inklusion. Inklusion bedeutet einschließen oder auch hineinnehmen, und zwar in unsere Gesellschaft, die, so die Definition, dafür "die nötigen Strukturen" schaffen muss. Was im schulischen Kontext mit Inklusion gemeint ist, ist klar, ich will aber (auch) andere Beispiele für eine misslungene Inklusion nennen.
Das erste Beispiel dazu mailte mir ein Lehrer aus Oberösterreich, der mit seiner Klasse das Schiele-Museum in Cesky Krumlov (Krumau) besuchen wollte. Allerdings musste er das Projekt absagen, nachdem muslimische Familien (die Mehrheit in dieser Klasse) gedroht hatten, ihre Kinder nicht mitfahren zu lassen. Die Begründung: Schiele ist Pornografie (und somit Haram, was ein Verbot bedeutet).
Die ist ein klarer Fall von Exklusion, würde ich sagen, nämlich der nicht-muslimischen Kinder. Ja überhaupt: Wo sind sie denn die Strukturen, die dafür sorgen, dass ALLE Schüler einer Schulklasse in Österreich einen der wichtigsten Maler des Landes kennenlernen MÜSSEN - trotz religiös verblendeter Eltern ....
Psychiaterin: "Sie wissen, was sie tun!"
Beispiel 2: Im "Standard" sagte unlängst die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner zur Strafmündigkeit von Kindern Folgendes: "Ich beobachte, dass Jugendliche vor mir sitzen und auch schon vor dem 14. Lebensjahr sehr überlegt straftätig sind. Die wissen, was sie tun. Der Drogenkonsum fängt früher an, so wie die Kriminalität. Ich glaube, eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre wäre angebracht."
Ich denke das auch. Inklusion: sie hineinnehmen, einschließen, nämlich unter das Gesetz.
Kastner führt weiter aus: "Das heißt nicht, dass ich es für sinnvoll halte, Jugendliche ab zwölf ins Gefängnis zu stecken. Die Schweiz ist da vorbildlich. Dort kann man ab zehn Jahren für das, was man anstellt, gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden." Da gebe es statt Strafen gerichtliche Auflagen und Kontrolle. Man wolle nur nicht, dass straftätige Kinder ohne Konsequenzen davonkämen "und das bis zur Mündigkeit". Wir auch nicht. Danke, Frau Doktor!
Alles sind gleich, aber manche halt weniger
Es wurde medial als Erfolg der Inklusion gefeiert. Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen hatten sich für ein Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr an den Verfassungsgerichtshof gewandt – wo man dann, Kurzfassung, so urteilte: Ja, dieses Recht hätten sie, Ablehnungen dürfe es nur mit einer "nachvollziehbaren Begründung" geben. Hm.
Jetzt schon werden die Anträge auf ein 12. bzw. 13. Schuljahr willkürlich abgelehnt, und zwar mit der "nachvollziehbaren Begründung", es gebe weder ausreichend Schulplätze noch Lehrerinnen Die Verfassungsrichter haben den unseligen Status quo noch einzementiert. Ich finde, das Recht auf Ausbildung bis 18 hat auch für Kinder mit kognitiven und/oder körperlichen Schwächen verbrieft zu sein. Ohne Antrag, ohne Begründung.
D a s wäre Inklusion.
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