Wirtschaft
Nutzer von WhatsApp und Facebook handeln illegal
Ein deutsches Gerichtsurteil macht WhatsApp-Nutzer zu Rechtsbrechern. In Österreich handeln zusätzlich auch schon Facebook-User illegal.
Erstaunliches Gerichtsurteil in Deutschland: Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an den Betreiber weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht einen Rechtsbruch.
Faktisch handeln damit alle WhatsApp-User illegal. Wer holt schon vor der Installation des Messengers auf seinem Smartphone das schriftliche Einverständnis von allen seinen Kontakten zur Weitergabe der Telefonnummer ein?
In dem konkreten Fall ging dem Amtsgericht im deutschen Bad Hersfeld es um einen zehnjährigen Buben, der Whatsapp auf seinem Smartphone übermäßig verwendet hat.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
Die Mutter muss nun "von jedem einzelnen Kontakt im Smartphone-Adressbuch ihres Sohnes eine schriftliche Einwilligung vorlegen, ob diese Personen damit einverstanden sind, dass ihr Sohn in dem Adressbuch seines Smartphones die Telefonnummer und den Namen - wenn ja, in welcher Form (Pseudonym, Kürzel oder aber Vor- oder/und Nachname als Klardatum) - der jeweiligen Person speichert und dass die Daten von dort dann regelmäßig über die von ihrem Sohn gleichzeitig genutzte Applikation "WhatsApp" an den Betreiber WhatsApp Inc. in Kalifornien/USA übertragen / hochgeladen werden, wo diese Daten zu vielfältigen Zwecken des Betreibers laut dessen Nutzungsbedingungen frei weiter verwendet werden können".
Schadenersatzklagen auch in Österreich möglich
WhatsApp-Nutzer müssen jetzt also theoretisch mit Schadenersatzklagen rechnen, da WhatsApp die Telefonnummern bei der Installation zwingend verlangt. Und das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich.
Für Datenschützer Mag. Georg Markus Kainz vom Verein "Quintessenz" sind Schadenersatzforderungen auch hierzulande möglich. Nicht nur WhatsApp- sondern auch Facebook-Nutzer könnten rechtlich belangt werden. Allerdings seien die Erfolgsaussichten solcher Klagen "gering", meint Kainz.
Heute: Wie interpretieren sie das deutsche WhatsApp-Urteil?
Mag. Georg Markus Kainz: Das deutsche Gericht urteilte in einem Sorgerechtsfall, bei dem sich die Eltern streiten. Das Gericht weist darauf hin, dass dem Kind durch Schadenersatzforderungen ein finanzieller Nachteil entstehen könnte, wenn Freunde klagen, die im Handy-Adressenverzeichnis des Kindes gespeichert sind.
Kritisiert wird also nicht die Weitergabe der Daten an sich, sondern nur die Weitergabe von Daten der Freunde, die nicht bei WhatsApp registriert sind.
Heute: Könnten solche Schadenersatzforderungen auch in Österreich gestellt werden?
Kainz: Auch das österreichische Datenschutzgesetz würde die Weitergabe der Daten nicht erlauben. In fast allen sozialen Diensten – wie auch bei Facebook – steht in den Nutzungsbedingungen, dass der User die Rechte zur Weitergabe der Daten an den Dienst haben muss. Darauf hat sich das deutsche Gericht bezogen: Wer die Bestätigung seiner Freunde zur Datenweitergabe nicht hat, kann auf Schadenersatz geklagt werden. Das würde auch für Österreich gelten.
Heute: Müssen sich heimische WhatsApp-User vor Klagen fürchten?
Kainz: Ich glaube, dass solche Klagen in Österreich nicht besonders erfolgreich sein würden. In Deutschland wurde so geurteilt, weil Kinder vor künftigen Schadenersatzforderungen besonders geschützt werden müssen.
Das Besondere an dem Urteil ist aber, dass es alle sozialen Netzwerke und nicht nur WhatsApp betrifft. Auch bei der Facebook-Anmeldung muss der User angeben, dass er die Weitergaberechte an diesen Daten hat. (GP)