Wirtschaft

Nicht verpassen! Neue Frist für diesen Geldbonus

Die Bundesregierung hat die Anmeldefrist für den Energiekostenzuschuss noch einmal verlängert. Antragsteller haben aber nur bis zu diesem Datum Zeit.

Roman Palman
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    Beispiele für den Energiekostenzuschuss.
    Beispiele für den Energiekostenzuschuss.
    aws.at

    Der Energiekostenzuschuss ist eine Maßnahme der Bundesregierung für energieintensive Unternehmen, um den stark gestiegenen Preisen für Energie entgegenzuwirken. Dafür stehen für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Aber: die Frist für die notwendigen Anträge ist bereits ausgelaufen. Jetzt bessert Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) mit einer neuen Deadline nach.

    Letzte Möglichkeit im Jänner

    "Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die Antragsstellung. Die Voranmeldung war von 7. bis 28. November möglich und wurde von rund 87.000 Unternehmen durchgeführt", so der Ressort-Leiter, der in dem Andrang die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt sieht. 

    Von 29. November bis 15. Februar läuft nun die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager. Um es jedoch möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, wird nun eine Nachfrist für die Voranmeldung gesetzt. "Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben", so Martin Kocher.

    Einsparungen in Zeiten der Putin-Erpressung

    "Der Energiekostenzuschuss entlastet Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden und hilft so, Arbeitsplätze zu sichern", betont auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Dabei bleibe der Zuschuss weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft.

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      Gewesslers gesammelte Werke: Alle Energiespar-Tipps des Klimaschutzministeriums zum Durchklicken >>
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      Screenshot Facebook / Klimaschutzministerium

      "So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerl im Außenbereich den Förderkriterien. Denn in einer Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind wir alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten", konstatiert die grüne Ministerin.

      Über den Energiekostenzuschuss
      Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt.
      Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
      Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

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        ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com