Die Bundesregierung will mit dem Paket auch die kriselnde Bauwirtschaft ankurbeln. Symbolbild.
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Am Mittwoch beschließt der Nationalrat das zuletzt von der Regierung angekündigte Wohnpaket. ÖVP und Grüne einigten sich auf ein milliardenschweres Paket. So soll alleine in den gemeinnützigen Wohnbau rund eine Milliarde Euro fließen. Das soll nicht die Wohnungsknappheit mindern, sondern auch die Bauwirtschaft enorm ankurbeln. Die Rede ist von insgesamt 25.000 neuen Wohneinheiten.
Das Geld soll zweckgebunden und über mehrere Jahre verteilt an die Bundesländer fließen. Die Förderungen des Bundes seien an nachhaltige Bedingungen geknüpft, heißt es. Gegenüber dem Ö1-Journal erklärt Grün-Politikerin Nina Tomaselli, dass gemeinnützige Wohnbauträger zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen verpflichtet sind, wenn sie die Mittel erhalten wollen.
Projekte müssen nachhaltig sein
Das "Wohn- und Baupaket" zielt nicht nur darauf ab, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln und langfristige Investitionen in Immobilien zu fördern, sondern auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und Klimaziele zu erreichen. Insgesamt werden mehr als 2 Milliarden Euro in die Schaffung von leistbarem Wohnraum und Eigentum, Sanierung und Konjunkturbelebung investiert.
Die vier Ziele des neuen Wohn- und Baupakets:
Mehr und leistbareren Wohnraum zu schaffen.
Die Schaffung von Eigentum zu erleichtern.
Die Baukonjunktur zu stützen und die Sanierungsquote erhöhen.
Qualität des vorhandenen Wohnraums zu verbessern.
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Mehr und leistbareren Wohnraum schaffen
Wohnraum-Bau-Offensive in Höhe von 1 Mrd. Euro Mit einem Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro sollen 10.000 neue Eigentumswohneinheiten im Neubau und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen werden und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips soll sichergestellt bleiben, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesländer. Dadurch sollen Bauinvestitionen in Höhe von über 5 Milliarden Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen.
Mehr Möglichkeit für Bundesländer zur Wohnraummobilisierung Die Länder sollen durch eine Kompetenzänderung im Volkswohnungswesen befähigt werden, Maßnahmen zur Wohnraummobilisierung z.B. Abgaben wie etwa Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben einzuheben. Wie bei jeder Abgabe, muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Die Zuständigkeit zum WGG verbleibt jedenfalls in Bundeskompetenz.
Aufstockung Wohnschirm Die Mittel für das Unterstützungsprogramm Wohnschirm werden im Jahr 2024 von 65 Millionen Euro um weitere 60 Millionen aufgestockt, sodass 2024 insgesamt 125 Millionen für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung stehen. Damit soll dem kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle bestmöglich Rechnung getragen
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Schaffung von Eigentum erleichtern
Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung eines Eigenheims (mit Hauptwohnsitzbegründung) und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro (Freibetrag). Wird der Betrag von 500.000 Euro überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von 2 Millionen Euro entfällt die Begünstigung.
Finanzielle Zinsunterstützung für niedrig verzinste Förderdarlehen zur Wohnraumschaffung Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder mit einem Zweckzuschuss in Form einer Zinsstützung. Der Bund bezuschusst die Zinszahlungen der Bundesländer, welche sie im Rahmen ihrer üblichen Refinanzierung bei der ÖBFA leisten und reduziert damit die effektive Zinsbelastung der Länder auf 1,5% p.a.. Bei Bedarf können die Bundesländer ihr übliches Aufnahmevolumen bei der ÖBFA auf bis zu 500 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 erhöhen. Die Länder haben dadurch die Möglichkeit, niedrig verzinste Darlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und bis zu 200.000 Euro Kreditsumme für Wohnbauförderung an natürliche Personen zur Verfügung zu stellen
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Unterstützung der Baukonjunktur
Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude und steuerliche Verbesserungen bei Sanierungsmaßnahmen Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Künftig kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgesehenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen. Diese Maßnahmen soll zwischen 2024 und 2026 möglich sein und ist an das Erreichen ökologischer Standards gekoppelt. Gleichzeitig sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung bei gewissen Sanierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.
Ökozuschlag für Wohngebäude Durch die Einführung eines "Ökozuschlags" sollen klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen steuerlich attraktiver werden. Bei vermieteten Wohnobjekten sollen Maßnahmen im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden.
Weitergehende steuerliche Anerkennung von Vermietungen durch Verlängerung der Liebhabereibeurteilung Die Zeiträume in der Liebhaberei-Verordnung sollen um fünf Jahre verlängert werden. Dadurch entsprechen die Regeln der Realität durch gestiegene Zinskosten, etc. und ermöglichen mehr Anreize zur Schaffung von Wohnraum
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Qualität des vorhandenen Wohnraums verbessern
Einführung eines Handwerkerbonus PLUS Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, wird die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus auf. Dabei werden erbrachte Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 %, daher mit einem Höchstsatz von 2.000 Euro, gefördert. Dadurch werden einerseits Wohnraumschaffung und Umbauarbeiten beanreizt und andererseits lokale Klein- und Mittelbetriebe gefördert und die Schwarzarbeit vermindert.
Sonderprogramm aus dem Energieeffizienztopf des Umweltförderungsgesetzes Aus den Mitteln für Energieeffizienz des Umweltförderungsgesetzes werden für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 120 Mio. Euro für die thermisch-energetische Sanierung von Wohngebäude für Vermieterinnen und Vermieter mit Miete nach dem Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt. Dadurch sollen Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch – energetischen Sanierung entlastet werden. Die Förderung setzt sich aus einer AGVO-konformen Förderung und einer zusätzlichen Förderung zusammen, sodass insgesamt eine Förderquote von bis zu 60% erreicht werden kann
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