Wirtschaft

Neues Lockdown-Unterstützungspaket geschnürt

Um wirtschaftliche Folgen des Lockdowns abzufedern, wurde ein Unterstützungspaket geschnürt: Umsatzentschädigung & eine Verbesserung der Kurzarbeit.

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Elisabeth Köstinger (ÖVP) & Gernot Blümel (ÖVP)
Elisabeth Köstinger (ÖVP) & Gernot Blümel (ÖVP)
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Österreich befindet sich seit dem 3. November im zweiten Lockdown. Die Regierung entschloss sich dazu, diese Maßnahme zu setzen, um die Ausbreitung des Coronavirus, so gut es geht, einzudämmen. Der Schritt war notwendig, da die Infektionszahlen hierzulande zu hoch sind und in einem rasanten Tempo weiter steigen. Dies drohte das Gesundheitssystem zu überlasten und an seine Grenzen zu bringen.

Die beschlossenen Schritte, wie die Schließung der Gastronomiebetriebe, seien drastisch, aber dringend notwendig. Die Maßnahmen gehen erneut mit privaten wie wirtschaftlichen Einschränkungen einher. Um daher die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, wurde nun ein neues Unterstützungspaket von der Bundesregierung geschnürt. Zu jenem zählen eine Umsatzentschädigung und eine Verbesserung der Kurzarbeit.

Bei einer Pressekonferenz kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an, dass Betriebe und Unternehmen, die mit der neuen Corona-Schutzmaßnahmenverordnung geschlossen wurden, ab heute, Freitagnachmittag, eine Umsatzentschädigung von bis zu 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres beantragen können. Dazu zählen Beherbergung, Veranstalter, Gastronomie, Freizeitbranche.

Antragstellung ab heute bis 15.12. möglich

Die Frist für die Antragstellung geht bis 15. Dezember, wobei der Antrag über FinanzOnline einzubringen sei. Für die Gastronomie gilt: Abholung und Lieferservices werden nicht gegengerechnet, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Gegengerechnet werden nur 100%-Garantien und COVID-Förderungen der Länder, lautete es in der Presseaussendung.

Derzeit liegt die Grenze der Umsatzentschädigung pro Betrieb bei 800.000 Euro. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss (für unterschiedliche Zeiträume) ist für betroffene Unternehmen möglich.

Kurzarbeit

Seit dem 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal 6 Monate beantragt werden, wobei auch eine Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. "Kurzarbeit statt Kündigungen lautet unser Ziel. Darum haben wir die Kurzarbeit verbessert, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Im November ist eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu null Prozent möglich. Betroffene Mitarbeiter erhalten weiterhin 80-90 Prozent ihres Nettoeinkommens", so Tourismusministerin Köstinger.

Zudem besteht nun die Möglichkeit, dass das verbesserte Kurzarbeits-Modell im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden. Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht erneut beantragt werden.

Mitarbeiter, die von der Trinkgeldpauschale umfasst sind, erhalten zusätzlich 100 Euro als Prämie. Diese wird im November vom AMS ausbezahlt.

Diese Betriebe haben Anspruch auf Umsatzentschädigung.
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Bundesministerium
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