Gesetz wird geändert

Neuerung verkündet: Was sich beim AMS-Geld ändert

Das Arbeitslosengeld soll nun auch digital beantragt werden können. Das soll für eine Erleichterung der Mitarbeiter des AMS sorgen.

Lukas Leitner
Neuerung verkündet: Was sich beim AMS-Geld ändert
Das AMS fördert zunehmend die digitale Antragsstellung des Arbeitslosengeldes. 
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Am Donnerstag hat das Arbeitsministerium eine entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung sein, denn das Arbeitslosengeld soll jetzt vermehrt online angesucht werden.

Zwei Wege

Bis jetzt gibt es zwei Wege, um an das Arbeitslosengeld zu kommen. Entweder man geht persönlich an eine der regionalen Geschäftsstellen des AMS, oder online über das "eAMS-Konto". Nun aber soll diese Art der Antragstellung weiter ausgebaut und priorisiert werden. Dadurch sollen Beamte des AMS über mehr Zeit für die Betreuung und die Vermittlung der Kunden verfügen. Personen ohne einen elektronischen Zugang können aber weiterhin vor Ort das Geld beantragen. 

"Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen. Gleichzeitig werden die AMS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, wodurch mehr Zeit für die Kernserviceleistung des AMS, also die effektive Beratung und Vermittlung, bleibt", betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Auch Kommunikation wird digital

Weiters soll auch die Kommunikation zwischen Kunde und Mitarbeiter in Zukunft generell online stattfinden. Dann sollen Vermittlungsvorschläge für Arbeitssuchende über das "eAMS-Konto" eingehen. Das Postfach muss dazu mindestens jeden dritten Tag auf neue Eingänge geprüft werden.

"Die meisten Kundinnen und Kunden des AMS sind bereits heute gewohnt, die Leistungen und Angebote des AMS digital zu nutzen." wie AMS-Vorständin Petra Drax ebrichtet. Es sei nur ein logischer Schritt gewesen, auch das Arbeitslosengeld so zu gestalten, dass es elektronisch beantragt werden kann.

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