Mietbeihilfe

Neuer Wohn-Bonus wird ausbezahlt – wer ihn bekommt

Ab sofort können Wiener wieder um eine Miet- und Wohnbeihilfe ansuchen. Beide Leistungen wurden zuletzt deutlich aufgestockt.

Wien Heute
Neuer Wohn-Bonus wird ausbezahlt – wer ihn bekommt
Neue Mietbeihilfe bringt mehr Unterstützung für Wohnkosten in der Mindestsicherung.
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Ab sofort können Wiener und Wienerinnen um die Wohnbeihilfe 2024 ansuchen. Auch bei der Mietbeihilfe wurden die Leistungen zuletzt deutlich aufgestockt. "Wir lassen in Wien niemanden alleine", so Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).

Ab sofort mehr Geld

Das Budget der Wohnbeihilfe wurde von rund 60 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Im neuen Berechnungsmodell wird die Bruttomiete – maximal 8,67 Euro pro Quadratmeter, statt wie bisher nur die Nettomiete in Höhe des Richtwerts – als Berechnungsgrundlage herangezogen, das heißt zusätzlich wird eine Betriebskostenpauschale miteingerechnet.

Außerdem wird die Einkommensgrenze angehoben und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bleiben zukünftig unberücksichtigt.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen, um Wohnbeihilfe zu bekommen:

  • Du musst deinen Lebensmittelpunkt und deinen Hauptwohnsitz in Wien haben und dich tatsächlich in Wien aufhalten.
  • Du musst Mieter der Wohnung sein und in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Eigentümer stehen.
  • Sie darfst keine Mindestsicherung oder Mietbeihilfe der Wiener Mindestsicherung (MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) bekommen.
  • Du musst mehr als das im Wiener Wohnbeihilfegesetz festgelegte Mindesthaushaltseinkommen und weniger als das festgelegte Höchsthaushaltseinkommen verdienen.
  • Du musst österreichischer Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sein

Die Wohnbeihilfe kann ab sofort online beantragt werden.

Durch eine verwaltungsrechtliche Trennung können alle Mindestpensionisten, die bisher bei der MA 40 Mietbeihilfe beantragen mussten – siehe weiter unten –, ebenfalls bei der MA 50 die Wohnbeihilfe beantragen. 

Auch Mietbeihilfe wird ausgeweitet

Für die Mietbeihilfe ist kein Antrag notwendig. Dies passiert grundsätzlich automatisch gemeinsam mit dem Antrag zur Mindestsicherung. Wer bereits Mindestsicherung bezieht, bekommt einfach einen neuen Bescheid mit der neuen Berechnung und – höheren Beträgen.

Die Anfang Februar im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Neos, ÖVP und Grünen beschlossene Neuerung ermöglicht jenen Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation bisher knapp über den Mietbeihilfenobergrenzen, eine zusätzliche Unterstützung zu erhalten.

Die Anhebung der Obergrenzen bedeutet sowohl eine Ausweitung des Bezieherkreises, als auch eine höhere Unterstützung für bestehende Beziehende, sofern die Wohnkosten nicht bereits gedeckt sind. Darüber hinaus wird es möglich, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern stärker zu unterstützen als andere Haushaltskonstellation.

Eine alleinstehende Person in der Mindestsicherung mit einer monatlichen Miete von 500 Euro hat bei der bisherigen Mietbeihilfe 143,02 Euro pro Monat erhalten und wird künftig bis zu 211,04 Euro erhalten. Das entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Prozent.

Eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro künftig statt 163,95 Euro pro Monat 361,04 Euro Mietbeihilfe – eine Steigerung von rund 120 Prozent, rechnet die Stadt Wien vor.

"Unser sozialpolitisches Ziel in Wien ist klar: Alle Wiener*innen müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnungen bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Unser erklärtes Ziel ist es auch, die Kinderarmut in unserer Stadt zu bekämpfen. Mit der neuen Mietbeihilfe leisten wir einen sehr großen Beitrag dafür", so Sozialstadtrat Peter Hacker.

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Auf den Punkt gebracht

  • In Wien können ab sofort Miet- und Wohnbeihilfen beantragt werden, da sowohl die Wohnbeihilfe als auch die Mietbeihilfe deutlich aufgestockt wurden
  • Durch die Erhöhung der Obergrenzen erhalten Personen mit knapp über den bisherigen Beihilfenlöhnen zusätzliche Unterstützung, während Alleinerziehende mit Kindern besonders profitieren können
  • Sozialstadtrat Peter Hacker betont das Ziel, Wiener*innen zu ermöglichen, ihre Wohnkosten zu decken und die Kinderarmut zu bekämpfen
red
Akt.