8 Prozent mehr!

Neuer Lohn-Knaller! Wer jetzt mehr Geld bekommt

WKÖ und Gewerkschaft haben sich auf einen neuen Rahmen-Kollektivvertrag für Gastro und Hotels geeinigt. Man will die Branchen attraktiver machen.

Newsdesk Heute
Neuer Lohn-Knaller! Wer jetzt mehr Geld bekommt
Angestellte in Hotellerie und Gastronomie erwarten im Rahmen des neuen KV zahlreiche Erleichterungen.
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Beschäftigte in im Hotel- und Gastgewerbe dürfen sich über einen neuen Rahmen-KV freuen. 2024 liegt das Plus im Schnitt bei acht Prozent: Ab 1. Mai wird um sechs Prozent erhöht, ab 1. November um weitere zwei. 2025 wird der Lohn um die heurige Jahresinflation plus ein Prozent erhöht.

Mindestlohn, 12 freie Sonntage

Gleichzeitig einigten sich WKÖ und Gewerkschaft auf einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ab 1. Mai 2025, wie die Fachverbände in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgaben. "Es ist unser gemeinsames Ziel, neben anderen Branchen attraktiver zu werden, damit wir nicht Menschen aus anderen Ländern holen müssen, um in der Gastronomie und Hotellerie zu arbeiten", betonte Berend Tusch, Fachvorsitzender der Gewerkschaft vida.

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Arbeitnehmer in Hotel- und Gastgewerbe zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei haben. Außerdem kommt ein Nacharbeitszuschlag für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten. Bisher galt das nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie.

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich von zwei Monaten auf einen Monat. Das Jubiläumsgeld kann künftig wahlweise auch in Freizeit konsumiert werden.

"Jeder Betrieb muss damit leben"

Der neue Rahmen-KV gilt für insgesamt 240.000 Beschäftigte und rund 6.460 Lehrlinge in den sieben gastgewerblichen Lehrberufen. Insgesamt sind 76.000 Hotel- und Gastronomiebetriebe betroffen. "Ein Kollektivvertrag gilt für alle Betriebe einer Branche. Das bedeutet, dass jeder Betrieb hier im Land mit den vereinbarten Lohnerhöhungen leben und umgehen können muss", sagte Mario Pulker, Fachverbandsobman Gastronomie in der WKÖ.

Durchrechnungszeitraum verlängert

Zu den Verbesserungen aus Sicht der Arbeitgeber gehört etwa die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte, was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtert. Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen und bei Mitarbeitern mit befristeten Verträgen von bis zu 9 Monaten vereinbart werden.

Auch die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen wird flexibler gestaltet. Befristete Verträge können einmalig um bis zu vier Wochen und ohne Unterbrechung des Durchrechnungszeitraums bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten verlängert werden. Das erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt künftig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Probemonat, eine einzelvertragliche Vereinbarung ist nicht mehr notwendig.

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    Sabine Hertel
    red
    Akt.