Wirtschaft
Neuer Klima-Bonus – wer davon keinen Cent bekommt
Der Nationalrat hat am Mittwoch den Klimabonus 2023 mit einem Sockelbetrag von 110 Euro beschlossen. Doch nicht alle bekommen die Prämie.
Der Klimabonus für dieses Jahr, der ab September ausbezahlt werden soll, wird mit einem Sockelbetrag von 110 Euro sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt. Der Nationalrat beschloss am Mittwoch mehrheitlich eine entsprechende Neufassung des Klimabonusgesetzes. Nach dem Erfolg 2022 wird laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Aktion fortgesetzt, wobei die bei der Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse genützt worden seien, um die Treffsicherheit der Überweisungen zu verbessern.
Während die Regierungsfraktionen die Bedeutung des Klimabonus hervorhoben, fand die Initiative keine Zustimmung bei den Oppositionsparteien. Die SPÖ bemängelte die soziale Treffsicherheit. Die FPÖ und die NEOS hinterfragten die Maßnahmen grundsätzlich. Für die FPÖ ist die CO2-Bepreisung grundsätzlich der falsche Weg. Die NEOS wünschen Anreize zu klimafreundlichem Verhalten statt einer Verteilungspolitik. FPÖ und NEOS brachten jeweils einen Entschließungsantrag ein, erhielten dafür jedoch keine Mehrheit.
Ein Antrag der FPÖ, der mit in Verhandlung stand, zielte darauf ab, Häftlinge vom Recht auf Antragstellung für den Klimabonus grundsätzlich auszuschließen. Das Ansinnen der FPÖ fand keine Mehrheit. Einstimmigkeit erzielte ein gemeinsam von ÖVP, Grünen und NEOS formulierter Entschließungsantrag, der begleitende geologische Untersuchungen beim Grubenaushub zum Bau neuer Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks fordert.
Wer ihn nicht bekommt
Basierend auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen zum Klimabonusgesetz, der im Umweltausschuss noch präzisiert wurde, wird der regionale Klimabonus für 2023 pro Person aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 110 Euro sowie einem gestaffelten Regionalausgleich bestehen. Sonderregelungen des Jahres 2022 für den Klimabonus sowie für den Anti-Teuerungsbonus wurden damit gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag dann per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.
Neu geregelt ist nun, dass Strafgefangene, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten können. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus wird auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert.
Ebenso sind neue Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität vorgesehen. Damit soll auch die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden. Im Zuge der Plenardebatte brachten ÖVP und Grüne noch einen Abänderungsantrag ein, mit dem festgelegt wird, dass alle Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sich aber auf Basis der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen legal in Österreich aufhalten und die Anspruchsvoraussetzung erfüllen, Anspruch auf den Klimabonus erhalten. Im Umkehrschluss ist ein Ausschluss dieser Personen vom Bezug des Klimabonus vorgesehen, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt oder eine aufenthaltsbeendende Maßnahme aufrecht ist.
Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem gefordert wird, das Klimabonusgesetz wie auch das Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz überhaupt außer Kraft zu setzen. Aus Sicht der FPÖ-Abgeordneten ist die Gefahr des Missbrauchs zu hoch. Insbesondere stießen sich die Freiheitlichen daran, dass auch Strafgefangene Anträge auf Auszahlung des Klimabonus stellen konnten.
Automatische Auszahlung
"Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur Ausgestaltung des Klimabonus. 2022 sei mit der Auszahlung des Bonus eines der größten Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung zu 98 % problemlos abgewickelt worden. Für 2023 habe man weitere Verbesserungen eingearbeitet. Wesentlich sei, dass der Sockelbetrag von ursprünglich 100 Euro auf 110 Euro erhöht werde und man zur ebenfalls ursprünglich vorgesehen regionalen Differenzierung zurückkehre.
Um die Auszahlung zu verbessern, werde die Zahl der nutzbaren Kontodaten erhöht. Häftlinge seien nun vom Bezug ausgeschlossen. Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert, die Auszahlung beginne im September 2023 automatisch und ohne Antrag.