Von allen unterzeichnet
Neuer Finanzausgleich bringt auch Gesundheitsreform
Am Dienstag unterzeichneten Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden den Finanzausgleich. Am Mittwoch wird er im Nationalrat eingebracht.
Am Dienstag kam es zur finalen Einigung zum Finanzausgleich, das geht aus einer Mitteilung des Bundeskanzleramts hervor. "Mit der heutigen finalen Einigung zum Finanzausgleich und der Unterzeichnung des Paktums kommen alle Gebietskörperschaften ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nach. Der neue Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr", heißt es darin.
Sowohl der Finanzausgleich als auch die damit verbundene Gesundheitsreform sollen morgen den Ministerrat passieren und noch am selben Tag im Nationalrat eingebracht werden. Der Beschluss im Parlament ist für Dezember geplant, gilt aber dank schwarz-grüner Mehrheit als reiner Formalakt. "Mehr Kassenstellen, mehr Primärversorgungszentren, mehr Vorsorge und neue digitale Angebote: Die Gesundheitsreform ist unterschrieben! Für diesen Moment haben wir ein ganzes Jahr lang gearbeitet, verhandelt, gestritten und gekämpft" erklärt Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Abend auf X.
Kanzler freut sich über "Reform-Finanzausgleich"
"Stabile Finanzen sind die Grundlage dafür, dass Bund, Länder und Gemeinden Leistungen für die Menschen erbringen können. Wir haben einen Reform-Finanzausgleich geschafft, der dauerhaft zu Veränderungen führen wird", freut sich auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung. Finanzminister Magnus Brunner sieht das "Geld der Steuerzahler sinnvoll für die Herausforderungen der Zukunft" eingesetzt.
Auf die Summen beim Finanzausgleich hatten sich die Beteiligten schon Anfang Oktober geeinigt. Der Verteilungsschlüssel bleibt zwar gleich, nun konnten Länder und Gemeinden jedoch Extrasummen ausverhandeln. Konkret sollen 2,4 Mrd. Euro jährlich an frischem Geld zur Verfügung gestellt werden. Dafür sollen die Länder zwar gewisse Zielvereinbarungen für Reformen erfüllen, allerdings ohne Sanktionsdrohung bei Nichteinhaltung.