Bußgeld-Falle in Italien

Neue Regeln – das müssen Autofahrer hier beachten

Eine neue Verkehrsregelung könnte Italienurlauber teuer zu stehen kommen. Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 345 Euro.

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Neue Regeln – das müssen Autofahrer hier beachten
Wer sein Fahrrad in den Italo-Urlaub mitnimmt, sollte sich mit einer Gesetzesänderung vertraut machen. (Symbolbild)
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Italien zählt auch in diesem Sommer wieder zu den beliebtesten Urlaubszielen. Ein Grund dafür: Das Land von Pizza, Pasta und Amore, das außerdem auch noch zahlreiche Sandstrände und viel Sonne zu bieten hat, ist schnell mit dem Auto erreichbar. 

Doch gerade hier verstecken sich oft unerwartete Kosten. Nicht nur über die Mautgebühr, sondern auch über die dort geltenden Verkehrsregeln sollte man sich deshalb vorab informieren. Und gerade bei letzterem gibt es eine Änderung, die jene, die ihr Fahrrad in den Urlaub mitnehmen, teuer zu stehen kommen kann.

Gesetz wieder in Kraft

Wer etwas in Überlänge oder einen Heckträger (für Fahrräder) transportiert, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Diese Regelung wurde im August 2023 zwar geändert, sodass Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung davon ausgenommen waren. Jetzt ist die Gesetzesänderung jedoch wieder ausgesetzt.

Damit müssen auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln angebracht werden. Vorsicht, die Regelung gilt nicht nur für Fahrräder: Auch wer Ski oder Snowboards auf dem Heckträger mitnimmt, muss die Tafel anbringen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.

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    <strong>Türkei: Auf die Hupe! </strong>Ganz schön nervig für die Anwohner: In der Türkei muss vor Kurven und während des gesamten Überholvorgangs gehupt werden.
    Türkei: Auf die Hupe! Ganz schön nervig für die Anwohner: In der Türkei muss vor Kurven und während des gesamten Überholvorgangs gehupt werden.
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    Fahrräder als schwer erkennbare Ladung

    Allerdings bietet diese Gesetzeslage eine weitere Stolperfalle insbesondere für die Fahrradmitnahme: Schwer erkennbare Ladung darf nicht breiter als das Auto selbst sein – und dazu zählen in Italien auch Fahrräder. 

    Wer damit erwischt wird muss tiefer in die Tasche greifen: Bis zu 345 Euro Strafe werden bei einem Verstoß fällig.

    red
    Akt.