Knallhartes Verbot

Neue Bargeld-Regel ändert für Österreicher alles

Ab 10. Juli 2027 gelten in Österreich neue Bargeldregeln. Bei gewerblichen Geschäften ist ab 10.000 Euro Schluss, teils wird auch früher kontrolliert.
27.10.2026, 11:14
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Ein Auto um 25.000 Euro beim Händler kaufen und den gesamten Betrag in bar auf den Tisch legen? Damit ist ab Sommer 2027 Schluss. Eine neue EU-Verordnung bringt erstmals eine einheitliche Obergrenze für gewerbliche Bargeldzahlungen. Auch in Österreich müssen sich Konsumenten deshalb auf Änderungen einstellen.

Betroffen sind vor allem größere Anschaffungen. Doch auch bei deutlich niedrigeren Beträgen können künftig zusätzliche Kontrollen notwendig werden.

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Ab 10. Juli 2027 gelten neue Regeln

Grundlage der Änderungen ist die EU-Verordnung 2024/1624. Mit ihr will die Europäische Union stärker gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Ab 10. Juli 2027 gilt deshalb in allen EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Bargeldobergrenze für bestimmte geschäftliche Zahlungen.

Händler und Dienstleister dürfen dann grundsätzlich keine Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr annehmen.

Wer beispielsweise bei einem Autohändler ein Fahrzeug um 25.000 Euro erwirbt, kann den gesamten Kaufpreis nicht mehr mit Bargeld begleichen. Stattdessen muss eine andere Zahlungsart gewählt werden, etwa eine Überweisung.

Die einzelnen EU-Staaten dürfen auch niedrigere Obergrenzen festlegen.

Aufteilen der Zahlung bringt nichts

Wer glaubt, die neue Vorschrift mit mehreren kleineren Zahlungen umgehen zu können, irrt. Gehören die einzelnen Beträge wirtschaftlich zu einem einzigen Geschäft, werden sie zusammengerechnet.

Ein Kaufpreis von 15.000 Euro kann also nicht einfach in mehrere Barzahlungen aufgeteilt werden, um unter der gesetzlichen Grenze zu bleiben. Damit soll verhindert werden, dass die neue Obergrenze durch Teilzahlungen ausgehebelt wird.

Schon ab 3.000 Euro kann Ausweis nötig sein

Die EU-Vorschriften betreffen allerdings nicht nur besonders teure Anschaffungen. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeschäften ab 3.000 Euro können Unternehmen verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen.

Das betrifft Betriebe, die unter die entsprechenden Geldwäschebestimmungen fallen. In solchen Fällen kann etwa ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt werden.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Eine Barzahlung von 3.000 Euro ist nicht generell verboten. Auch muss nicht jeder Händler bei jedem Einkauf ab diesem Betrag automatisch einen Ausweis verlangen.

Entscheidend ist, um welche Art von Geschäft es sich handelt und welche gesetzlichen Pflichten für das Unternehmen gelten.

Privater Autoverkauf bleibt ausgenommen

Für Geschäfte zwischen Privatpersonen sieht die EU-Verordnung eine wichtige Ausnahme vor. Wer etwa sein gebrauchtes Auto an eine andere Privatperson verkauft, darf grundsätzlich auch weiterhin mehr als 10.000 Euro in bar entgegennehmen.

Voraussetzung ist, dass weder Käufer noch Verkäufer bei diesem Geschäft im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Die neue Obergrenze betrifft somit nicht automatisch jeden Geldwechsel zwischen zwei Menschen.

Was passiert mit Bargeld auf dem Bankkonto?

Auch bei größeren Bareinzahlungen auf das eigene Konto bedeutet die neue Regelung kein grundsätzliches Verbot. Wer beispielsweise 15.000 Euro Bargeld zur Bank bringt, darf dieses Geld weiterhin einzahlen.

Kreditinstitute sind von der entsprechenden Bargeldobergrenze ausgenommen. Allerdings können Banken bei größeren Summen Nachweise verlangen, woher das Geld stammt. Die bereits bestehenden Vorschriften gegen Geldwäsche bleiben aufrecht.

Das müssen Österreicher jetzt wissen

Anders als manche andere EU-Staaten hat Österreich derzeit keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Bargeldzahlungen. Für bestimmte Geschäfte bestehen allerdings schon jetzt Identifikations- und Nachweispflichten.

Mit dem 10. Juli 2027 kommt eine neue Grenze hinzu: Gewerbliche Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro sind dann grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Für den täglichen Einkauf ändert sich dadurch wenig. Wer aber künftig ein teures Auto, Schmuck oder andere größere Anschaffungen bei einem Händler bezahlen möchte, muss die neue Grenze beachten.

Bargeld bleibt also weiterhin erlaubt. Bei größeren gewerblichen Geschäften endet die Barzahlung künftig aber schon unterhalb der fünfstelligen Grenze.

wil, 27.10.2026, 11:14
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