Umstrittene Forderung
NEOS wollen jetzt Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen
Die Vereinigung Unternehmerisches Österreich (UNOS) fordert eine Abschaffung des 13. und 14. Monatsgehalts. Kritik hagelt es seitens der SPÖ.
Diese Forderung sorgt für Aufregung! Am Samstag sprach sich die Vereinigung Unternehmerisches Österreich (UNOS) im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung für eine Abschaffung des 13. und 14. Monatsgehaltes aus. Laut der Interessensvertretung der NEOS soll es stattdessen zwölf einheitliche Monatsgehälter geben, die dementsprechend erhöht werden. "Es geht um eine Vereinfachung", erklärt UNOS-Bundessprecher Michael Bernhard, der eine steuerliche Begünstigung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes mit dem sogenannten "Jahressechstel" als unnötig kompliziert bezeichnet. Dies sei auch im internationalen Vergleich absolut unüblich.
"NEOS zeigt sein neoliberales Gesicht"
Mit heftiger Ablehnung reagiert Salzburgs SPÖ-Chef David Egger auf die Unos-Forderung. "Der Vorschlag, das 13. und 14. Monatsgehalt auf zwölf Monate aufzuteilen, ist ein billiger Taschenspielertrick und wäre langfristig eine versteckte Form der Gehaltskürzung", wird Egger in einer Aussendung zitiert. "Die Steuerfreibeträge und der begünstigte Steuersatz für das 13. und 14. Gehalt würden wegfallen, außerdem würden die Einstiegsgehälter nie und nimmer im selben Ausmaß ansteigen – schon gar nicht auf lange Sicht."
Laut Egger legt NEOS mit diesem Vorstoß einmal mehr seinen arbeitnehmerfeindlichen Kurs offen: "Mit der Forderung nach der Abschaffung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zeigt NEOS sein neoliberales Gesicht. Das 13. und 14. Monatsgehalt sind etablierte Bestandteile des Einkommens, die insbesondere in Zeiten der Teuerung unverzichtbar sind."
Der Salzburger SPÖ-Chef vermutet im Vorstoß ohnedies ein strategisches Manöver, mit dem die gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen rund um die KV-Verhandlungen gestört werden sollen: "Wir sollten uns tatsächlich über höhere Monatsgehälter unterhalten, und zwar zusätzlich zum 13. sowie 14. Gehalt und in der Höhe der gewerkschaftlichen Forderung bei den KV-Verhandlungen."