Auch Gutscheine erschlichen

Nazi-Parolen, falsche Schaffner: Zugverbot für ÖBB-Fans

Ihre angebliche Liebe zur ÖBB und Zügen brachte zwei junge Männer (18 und 21 Jahre) nun zum zweiten Mal auf die Anklagebank.

Wien Heute
Nazi-Parolen, falsche Schaffner: Zugverbot für ÖBB-Fans
Die beiden Angeklagten verkleideten sich als Schaffner. (Symbolbild)
Getty Images

Zwei Wiener (18 und 21 Jahre) verkleideten sich als Schaffner und erschlichen sich Nächtigungs-Gutscheine der ÖBB. Damit landeten die beiden Freunde nun auf dem Abstellgleis – und zum zweiten Mal auf der Anklagebank. Die Männer mussten sich am Wiener Straflandesgericht wegen Betrugs und Sachbeschädigung verantworten.

Bereits im Mai 2023 hatten die beiden Angeklagten für Aufregung gesorgt, als sie mehrere Minuten lang per Lautsprecher eine Hitler-Rede im Zug von Bregenz nach Wien abspielten. Die jungen Männer mussten daraufhin das sechsmonatige Programm "Dialog statt Hass" absolvieren, das Verfahren wegen Wiederbetätigung wurde eingestellt.

ÖBB-Gutscheine erschlichen

Damit hätten eigentlich die Weichen für eine gesetzestreue Zukunft gestellt sein sollen. Doch die Wiener legten noch eine Schippe drauf: Trotz österreichweitem Zug- und Bahnhof-Verbot der ÖBB fuhr der 18-Jährige weiter mit der Bahn und erschlich sich auch noch im Dezember 2023 Nächtigungs-Gutscheine der ÖBB. "Wir lieben Eisenbahnen. Wir sind oft mit Zügen gefahren und würden das noch immer gern, dürfen aber nicht", meinte der zweitangeklagte 21-Jährige vor Gericht.

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    Der 18-Jährige verbrachte per Gutschein sechs Nächte in Salzburg (der 21-Jährige blieb nur eine Nacht dort), auch in einem Wiener Hotel checkte er ein, wie die "Krone" berichtet. Die Sache flog schließlich auf, doch für die beiden war der Zug noch nicht abgefahren.

    Duo verkleidete sich als Schaffner

    Die Freunde verkleideten sich als Schaffner und kontrollierten die Tickets der Fahrgäste. Anfang März brachen sie zudem in eine Lokomotive ein und sollen sich Zugang zum Maschinenraum verschafft haben. Dort wurden später Beschädigungen festgestellt, die fatale Folgen hätten haben können.

    Zum Betrug zeigten sich die beiden Angeklagten geständig, die Sachbeschädigung bestritten sie aber: "Wir wollten den Zug auf keinen Fall kaputt machen. Wir wollten nur eine Fahrt genießen." – mit Erfolg. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde das Duo freigesprochen. Der 21-Jährige fasste fünf Monate bedingt wegen Betrugs aus, der 18-Jährige erhielt keine Strafe – nicht rechtskräftig.

    Nur noch Fahrten mit der Westbahn

    "Mein Mandant bereut es bis heute, dass er sich nicht ordentlich bei den ÖBB beworben hat. Dann könnte er seine Liebe zur Bahn nämlich legal ausleben. Er wird sich jetzt von den ÖBB fernhalten", versicherte der Verteidiger des 18-Jährigen, Rechtsanwalt Lukas Hruby, laut "Krone". Zweigleisig dürfen die beiden nicht mehr unterwegs sein, es bleiben nur noch Fahrten mit der Westbahn.

    Auf den Punkt gebracht

    • Zwei junge Männer aus Wien wurden zum zweiten Mal angeklagt, nachdem sie sich als Schaffner verkleidet hatten, um sich Nächtigungs-Gutscheine der ÖBB zu erschleichen
    • Obwohl sie bereits ein Programm gegen Hass absolviert hatten, verstießen sie erneut gegen das Zugverbot und brachen in eine Lokomotive ein
    • Einer der Angeklagten wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, während der andere freigesprochen wurde
    • Ihr Anwalt bedauerte, dass sie ihre Liebe zur Bahn nicht legal ausgelebt haben
    red
    Akt.