Verzweifelt an AK gewandt
Nackt bis auf Unterhose – Beschäftigte heimlich gefilmt
Die arme Frau: Sie wurde von ihrem Chef heimlich in der Umkleide-Kabine gefilmt. Die verzweifelte Mitarbeiterin wandte sich an die Arbeiterkammer.
Ein Alptraum wurde für eine junge Sport-Trainerin bittere Realität. Sie machte bei ihrem Arbeitgeber eine schlimme Entdeckung: Videos, die sie nackt bis auf sie Unterhose zeigen.
Die Tat konnte eindeutig dem Inhaber des Fitness-Studios nachgewiesen werden. Die Betroffene wollte daraufhin ihr Dienstverhältnis vorzeitig beenden und schaltete die AK Oberösterreich ein.
Sie sah "einen besonders dreisten Fall von sexueller Belästigung" und half der Beschäftigten mit einem außergerichtlichen Vergleich: Die Juristen erkämpften insgesamt mehr als 7.000 Euro Schadenersatz und Kündigungsentschädigung.
Hilfe für Betroffene
Mit dem Gleichbehandlungs-Check der AK können Betroffene rasch zwei Dinge überprüfen: ob sie im Betrieb vor Diskriminierung geschützt sind und ob der Arbeitgeber auch seiner Fürsorgepflicht nachkommt.
Der neue Ratgeber "Kein Platz für Sexismus" stärkt vor allem Frauen. Er zeigt, dass das Gleichbehandlungsgesetzes weitgehend normalisierte und alltägliche Abwertungen aufgrund des Geschlechtes verbietet.
Betroffene und auch Kollegen, die Diskriminierung im Betrieb wahrnehmen, können sich an die Arbeiterkammer wenden. Die Kontakt-Möglichkeiten: [email protected] und Tel. 050/6906-1910.
"Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt unsere Rechtsschutzbilanz", berichtet Kammer-Präsident Andreas Stangl. Alleine im vergangenen Jahr wurden rund 276.000 Euro wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz erstritten.
Dass vorwiegend Frauen unfairen Situationen ausgesetzt sind, zeigen die AK-Zahlen ebenfalls deutlich: 2023 waren sie von drei Viertel aller Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsfälle betroffen. Mit sexueller Belästigung waren mit einem Anteil von 94 Prozent fast ausschließlich Frauen konfrontiert.
Stangl pocht auf weitere Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz. Der gesetzlich vorgesehene Schadenersatz von 1.000 Euro ist aus seiner Sicht viel zu niedrig: "Eine derartige Höhe schreckt kaum ab und sollte daher angehoben werden."
„Eine derartige Höhe schreckt kaum ab und sollte daher angehoben werden.“
Und: Bei Jobverlust aus diskriminierenden Gründen brauche es einen gesetzlichen Mindest-Schadenersatz in Höhe von sechs Monatsentgelten wie beim Behinderteneinstellungsgesetz, so der Präsident.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine junge Sport-Trainerin entdeckte, dass ihr Chef sie heimlich in der Umkleide-Kabine gefilmt hatte und wandte sich verzweifelt an die Arbeiterkammer Oberösterreich, die ihr zu einem außergerichtlichen Vergleich und über 7.000 Euro Schadenersatz verhalf
- Kammer-Präsident Andreas Stangl betont, dass solche Fälle keine Einzelfälle sind und fordert eine Erhöhung des gesetzlichen Schadenersatzes sowie einen Mindest-Schadenersatz bei Jobverlust aus diskriminierenden Gründen