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Schweiz beschließt Knallhart-Regeln für Weihnachten
In der Schweiz ist die Corona-Lage dramatisch. Die Regierung unseres Nachbarlandes hat daher neue Maßnahmen beschlossen.
Die Schweiz trifft harte Vorkehrungen für die Weihnachtsfeiertage und Silvester. Der Bundesrat hat unter anderem Sperrstunden für Restaurants und Geschäftssperren beschlossen. Private Treffen sind bis maximal zehn Personen erlaubt. Die Maßnahmen treten am Samstag in Kraft und gelten bis zum 22. Jänner 2021 befristet.
Sperrstunde 19 Uhr
Der Bundesrat setzt die Sperrstunde trotz heftigem Protest der Kantone und der Gastrobranche durch. "Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schließen. Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen", heißt es in einer Mitteilung. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23 Uhr offen bleiben.
Der Bundesrat macht aber jenen Kantonen, in denen eine "günstige epidemiologische Lage" herrscht, Zugeständnisse. Ihnen ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten. "Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt."
Veranstaltungen verboten
Die Schweizer Regierung verbietet öffentliche Veranstaltungen. Ausgenommen sind religiöse Feiern bis maximal 50 Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen
Keine schärfere Regelung sieht der Bundesrat bei den privaten Treffen vor. "Der Bundesrat bleibt bei der
bisherigen Regelung mit maximal 10 Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt", heißt es in der Mitteilung. Der Bundesrat empfehle zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. Diese Regelung sei klar und ermögliche Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen.
Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind mit den neuen Maßnahmen nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden
Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Die Regierung zeigt sich besorgt über die Zahl der Ansteckungen sowie über die Situation in den Spitälern. "Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet." Diese Situation sei beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch sei. "Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen und über die Festtage nimmt die Anzahl privater Kontakte zu."