News
Nach Krebs-Tod von Mädchen: "Heiler" unter Verdacht
Eine 14-Jährige soll die Chemo-Therapie verweigert haben, starb an Krebs. Die Behörden ermitteln nun gegen die Eltern und vier Alternativ-Mediziner.
In einem besonders sensiblen Fall ermittel derzeit die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt: Ein Mädchen (14) mit einem besonders aggressiven Tumor soll nach Angaben ihrer Eltern eine schulmedizinische Behandlung (Strahlen- und Chemotherapie) verweigert haben. Am 23. Februar – rund vier Monate nach der Diagnose – kam die 14-Jährige mit ihren Eltern ins Grazer Klinikum, einige Tage später starb sie.
Die Ärzte erstatteten daraufhin Anzeige, da ihrer Ansicht nach der Tumor falsch bzw. nicht rechtzeitig behandelt worden war. Laut Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, der die Eltern vertritt, hatte die Jugendlich zuerst eine Schwellung bemerkt, die allerdings keine Schmerzen verursacht hatte, berichtete die "Kleine Zeitung".
Ermittlungen gegen vier Alternativ-Mediziner
Da das Mädchen erst Anfang 2023 einen Termin für eine MRT-Untersuchung erhielt, suchten die Eltern im Oktober 2022 Privatärzte auf. "Dort wurde die Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert und eine Biopsie vorgeschlagen", meinte Todor-Kostic. Erst nach dieser Gewebsproben-Entnahme hätte es zur Chemotherapie samt Bestrahlungen kommen sollen. Doch die 14-Jährige entschied sich dagegen.
Die Eltern, die in Kärnten leben, stehen nun wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge in Verdacht. Doch auch vier "Heiler" (alle mit alternativmedizinischen Ausbildungen, Anm.) sind ins Visier der Behörden geraten. Wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Markus Kitz der "Kleinen Zeitung" bestätigt, wird gegen zwei der Männer wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung, gegen die beiden anderen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt.
Gutachten belastet Eltern und "Heiler"
Laut Kitz belastet das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen nicht nur die Eltern, sondern auch diese "Heiler". Für Rechtsanwalt Todor-Kostic ist das "vorliegende Gutachten eine einseitige und voreingenommene Betrachtungsweise bei gleichzeitiger Überschreitung des Gutachtensauftrages".
"Der Sachverständige erstellt absurde Persönlichkeitsanalysen, macht Ferndiagnosen ohne ausreichende Befundlage, würdigt unzulässig Beweise und behauptet, dass es in der Vergangenheit durch Anwendung alternativmedizinischer Methoden und Therapien noch nie zur Heilung von Krebserkrankungen gekommen sei", erklärte er gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Anwalt hat Einstellung des Verfahrens beantragt
Eine schulmedizinische Behandlung sei dem Mädchen nie verwehrt worden, so Todor-Kostic. Das "damals aus rechtlicher Sicht schon entscheidungsfähige, mündige Mädchen, das auch sehr durchsetzungsstark und selbstbewusst war" hätte nach Erhalt der fortgeschrittenen Krebsdiagnose den "wohl überlegten, eigenen Entschluss gefasst, sich keiner Strahlen- und Chemotherapie zu unterziehen". Todor-Kostic hat daher bei der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsantrag für seine Mandanten beantragt.